Losgelöst vom konkreten Fall:
Dieses Recht habe ich als Bürger der Polizei aber zuvor gegeben, daher darf ich bitte auch darüber sprechen. Und ganz ehrlich, die Vorgeschichte muss letztlich scheißegal sein. Wenn es um die Anwendung von unmittelbarem Zwang in Form körperlicher Gewalt mitsamt ihrer Hilfsmittel geht, kann immer nur das entscheidend sein, was gerade in der Situation passiert, erforderlich und angemessen ist. Welchen Einfluss soll die Vorgeschichte da haben?
Und dass die Pol das als einzige Behörde dürfen soll ... In NRW jeder beim Feuerwehreinsatz dienstlich tätige eine Vollzugsdienstkraft und dürfte damit im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten unmittelbaren Zwang ausüben, sofern erforderlich. Dass es in der Mehrheit der Fälle einen Glücksfall darstellt, dass die meisten FA dies nicht wissen und es auch gar nicht richtig könnten, bleibt unbestritten.