Stimmt, der Einsatzbefehl. Bei manchen läuft das eben über die Gst mit Telefon und anschlißender Telefonkette im OV, daher auch die 1-2 Stunden Ausrückzeit. Es gibt aber auch Orte, da Alarmiert die Lst wenn das THW benötigt wird. Unsere Lst ist z.B. Farbenblind! (soll nicht heißen, das wir statt der Feuerwehr Alarmiert werden, jeder hat seine Aufgaben)! Hauptsache dem Bürger wird geholfen!
Sicher gibt es auch OB, die ständig Angst haben auf den Deckel zu bekommen. Unter den Tisch wird jedenfalls nichts fallen gelassen. Auch werden ca. 95% der Einsätze abgerechnet. Jedoch gibt es auch ausnahmen. Und es darf nicht bei der Feuerwehr der Eindruck entstehen, wenn wir das THW holen, bekommen wir nachher noch die Rechnung!
Die Ausrückezeit ist die Zeit zwischen Alarmierung und Eintreffen im OV, da fährt man nicht mit Blaulicht, das nur zum Verständnis. Die Zeit hat auch nichts mit Vollgas auf der Straße zu tun. Auch kann nicht jeder diese Zeit schaffen. Aber hier liegt der OV mitten im Ortskern, mind. 3 Helfer können aus ihrem Fenster den OV sehen. Wenn man dann auch noch schnell ist, ohne zu Duschen aufstehen kann, ist man nach 2 Min ohne andere zu gefährden im OV. Also lasse bitte diese Unterstellung!
Im gewissen sinne gebe ich dir da Recht. Wenn keine Einsätze da sind, ist auch niemand zu schaden gekommen. Wenn aber jemand zu schaden gekommen ist, warum soll das THW da nicht helfen? Und wenn du schon die Abrechnungsrichtlinien so genau Einhalten willst, hast du hoffentlich beim Betrieb der Soundanlage eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eingeholt, denn den Betrieb könnte auch eine Firma übernehmen, genau das darf man beim THW auch nicht. Denke immer an die Jahresmeldung und deinen OB!