also ich gebe hier nur zwei Beipiele wie es laufen kann und wie nicht!!
RLP -> Stadt Worms
Hier gibt es einen THW OV der einen Vertrag mit der Stadt geschlossen hat!!
(Hier sind glaube ich auch die Kosten, die das THW an die Stadt stellt geregelt, diese sind ja Bundeseinheitlich geregelt und werden nach Anfoderung natürlich auch gestellt, wie diese Kosten durch das Wormser Modell einzeln gestellt werden bzw. verrechnet werden kann ich leider keine Aussagen treffen)
Was ich sagen kann dadurch hat sich das Verhältnis geändert / THW fährt mit zu Explosionen, Sturmschäden, Überflutungen, stellt eine Komponente des Gefahrgutzuges, Einsatzversorgung der Einsatzkräfte bei Großschadenslagen!
näheres ist hier einzusehen! www.thw-worms.de / www.Feuerwehr-worms.de
Jetzt sitze ich hier in Sachsen und es gibt auch hier einen OV direkt hier in der Stadt der auch noch genau neben der FF liegt eine gemeinsamme alamierung erfolgt kaum da die Kosten die das THW an die Stadt stellt nicht Vertraglich geregelt sind und schon gar nicht mit dem Kreis! (sollte meine Aussage nicht korrekt sein bitte ich um Korrektur)
Somit wird das THW hier sehr selten alamiert bzw eingesetzt für Gefahrenabwehr die die Feuerwehr betreffen!
Feuerwehr kostet die Stadt nichts da sie ja die Feuerwehr stellt!
Edit : Deutsch korrektur