Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
also ich gebe hier nur zwei Beipiele wie es laufen kann und wie nicht!!
RLP -> Stadt Worms
Hier gibt es einen THW OV der einen Vertrag mit der Stadt geschlossen hat!!
(Hier sind glaube ich auch die Kosten, die das THW an die Stadt stellt geregelt, diese sind ja Bundeseinheitlich geregelt und werden nach Anfoderung natürlich auch gestellt, wie diese Kosten durch das Wormser Modell einzeln gestellt werden bzw. verrechnet werden kann ich leider keine Aussagen treffen)
Was ich sagen kann dadurch hat sich das Verhältnis geändert / THW fährt mit zu Explosionen, Sturmschäden, Überflutungen, stellt eine Komponente des Gefahrgutzuges, Einsatzversorgung der Einsatzkräfte bei Großschadenslagen!
näheres ist hier einzusehen! www.thw-worms.de / www.Feuerwehr-worms.de
Jetzt sitze ich hier in Sachsen und es gibt auch hier einen OV direkt hier in der Stadt der auch noch genau neben der FF liegt eine gemeinsamme alamierung erfolgt kaum da die Kosten die das THW an die Stadt stellt nicht Vertraglich geregelt sind und schon gar nicht mit dem Kreis! (sollte meine Aussage nicht korrekt sein bitte ich um Korrektur)
Somit wird das THW hier sehr selten alamiert bzw eingesetzt für Gefahrenabwehr die die Feuerwehr betreffen!
Feuerwehr kostet die Stadt nichts da sie ja die Feuerwehr stellt!
Edit : Deutsch korrektur
Geändert von Maulwurf (06.01.2012 um 12:57 Uhr)
In gewisser Weise schon, in dem sie uns bei Brandeinsätzen wie oben schon beschrieben unterstützen.
Dann steht uns mehr eigenes Personal zur Verfügung.
Zusätzlich sind die Pumpen des THW leistungsfähiger, was die reine Wassermenge angeht. Hier kann das THW auch bei der Löschwasserversorgung helfen. Gerade im ländlichen Raum, wo nicht an jeder Hausecke ein Hydrant ist, muss das Löschwasser mitunter mehrere tausend Meter transportiert werden, und gerade hier kann das THW helfen, siehe auch: Pumpensystem "Hannibal" oder THW-Tauchpumpen.
Für den reinen Brandeinsatz gebe ich Dir durchaus Recht.
Wenn man bedenkt, dass auf einem GKW (Gerätekraftwagen) des THW mindestens eine Benzinkettensäge verlastet ist, kann man auch bei Sturmeinsätzen davon ausgehen, dass das THW hier die Feuerwehr entlasten kann.
Im Gegensatz dazu ist nicht jede Feuerwehr mit einer Kettensäge ausgerüstet. Gerade auf den Dörfern haben die Wehren meist "nur" ein TSF.
Ich behaupte ja nicht, dass das THW die Feuerwehr ersetzen kann, aber ich stehe dazu, dass hier durch das THW schon eine Entlastung erfolgen kann.
Von der Kostenseite mal ganz abgesehen, denn das THW ist eine Bundesanstalt, d.h., dass der Bund evtl. anfallende Kosten für Lohnerstattung bei Arbeitgebern bezahlt.
Bei den klammen Kassen der Kommunen bleiben solche Forderungen (und leider gibt es sie, denn nicht jeder Arbeitgeber stellt seine Mitarbeiter kostenlos frei) an der Stadt oder Gemeinde hängen...
Und ich glaube auch, dass man gemeinsam mehr erreicht, als wenn jeder nur auf seine Pfründe besteht und so eine gewisse Klassentrennung vorgenommen wird. Dann arbeiten wir nämlich gegeneinander und behindern uns eher, statt gemeinsam einen Einsatzerfolg zu bewirken...
Und kein Feuerwehrmitglied knickt sich einen Zacken aus der Krone, wenn er/Sie mal über den Tellerand drüberschaut. ;-)
Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus
Warum das THW nicht primär mitalarmiert wird bei Einsätzen auf Kommunal-/Kreisebene?
Könnte es evtl. einfach daran liegen, dass die Feuerwehr eine kommunale Einrichtung ist das THW jedoch eine Bundesanstalt? Oder einfacher:
Die Feuerwehr wird duch die Kommune bezahlt und alarmiert, idR. wird die Alarmierung an die nächsthöhere Verwaltungsebene, den Kreis übertragen (eigentlich, streng gesetzeskonform: der Kreis alarmiert den Leiter der Kommunalen FF ("Stad-/Gemeindebrandmeister) und der alarmiert die Orts-FF - aus Gründen der Praktikabilität alarmiert der Kreis direkt die OF)
Das THW wird vom Bund aufgestellt, bezahlt und auch alarmiert. An welche nächsthöhere Verwaltungsebene kann der Bund diese Aufgabe übertragen? (Oder besser: "Welcher Kreis bildet im Vergleich zum Bund eine (nächst)höhere Verwaltungsebene?") Dass einige Kreise/Kommunen dem Bund vertraglich vorschlagen, das THW in ihrem Bereich zu alarmieren und dann auch die Kosten zu übernehmen ist zwar löblich, aber im Zeitalter der klammen Kassen der Kommunen nicht der Standard.
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Die Fälle, in denen man solche Mengen an Wasser aber noch nach einer für das THW angemessenen Zeit benötigt, lassen sich deutschlandweit im Jahr vmtl. an beiden Händen abzählen. Meistens braucht man doch eher nicht ganz so viel Wasser, dafür lieber sofort als in 20 Minuten oder einer Stunde.
In solchen TSF-Gegenden hält das THW aber üblicherweise auch nicht gerade an jeder Ecke einen Ortsverband vor. In der Fläche ist das THW eben eher in homöopathischen Dosen vorhanden.Für den reinen Brandeinsatz gebe ich Dir durchaus Recht.
Wenn man bedenkt, dass auf einem GKW (Gerätekraftwagen) des THW mindestens eine Benzinkettensäge verlastet ist, kann man auch bei Sturmeinsätzen davon ausgehen, dass das THW hier die Feuerwehr entlasten kann.
Im Gegensatz dazu ist nicht jede Feuerwehr mit einer Kettensäge ausgerüstet. Gerade auf den Dörfern haben die Wehren meist "nur" ein TSF.
Das ist zu kurz gedacht. Der Bund stellt den Kommunen doch nicht kostenlose Arbeitskräfte zur Verfügung, in dem er sie bezahlt. Wenn ich als Kommune (Feuerwehr) neben meinen eigenen Kräften auch das THW für die Wahrnehmung meiner Aufgaben anfordere, bezahle ich ggf. den gesamten THW-Einsatz an den Bund. Da ist es meistens wirtschaftlicher, ich lasse meine eigenen Leuten zwei Stunden länger sägen.Von der Kostenseite mal ganz abgesehen, denn das THW ist eine Bundesanstalt, d.h., dass der Bund evtl. anfallende Kosten für Lohnerstattung bei Arbeitgebern bezahlt.
Bei den klammen Kassen der Kommunen bleiben solche Forderungen (und leider gibt es sie, denn nicht jeder Arbeitgeber stellt seine Mitarbeiter kostenlos frei) an der Stadt oder Gemeinde hängen...
Blöderweise reden wir aber auch über Gesetze, Behörden, Zuständigkeiten und da ist nicht immer eitel Sonnenschein und Harmonie angesagt. Man muss auch mal ganz ehrlich sehen, dass Feuerwehr und THW auf den ersten Blick fast gleich aussehen, bei näherem Hinsehen aber von den Aufgaben und Strukturen her grundverschieden sind.Und ich glaube auch, dass man gemeinsam mehr erreicht, als wenn jeder nur auf seine Pfründe besteht und so eine gewisse Klassentrennung vorgenommen wird. Dann arbeiten wir nämlich gegeneinander und behindern uns eher, statt gemeinsam einen Einsatzerfolg zu bewirken...
Und kein Feuerwehrmitglied knickt sich einen Zacken aus der Krone, wenn er/Sie mal über den Tellerand drüberschaut. ;-)
Ganz einfach! Das THW kommt bei uns dann, wenn bei technischer Hilfe die Feuerwehr nicht weiterkommt oder komplett ausgerückt ist und dann ein zweiter TH einsatz kommt!
Genau das denke ich auch! und ich weiß von unserem Stadtwehrleiter das diese 1/1 an die Stadt weiter geben werden sollte nicht der Kat. Schutz Alarm ausgelöst sein und dieser wird nur vom Landrat in besonderen Fällen ausgerufen!
Bedeutet bei einem Sturm Einsatz würde das THW zum Einsatz kommen würde das THW (was der Bund ist)wenn Vertraglich nichts anderes mit der Stadt vereinbart die Kosten für Personal und Gerät an die Stadt leiten und diese würde drauf sitzen bleiben den im Rahmen der Örtlichen Gefahrenabwehr sind diese Tätigkeiten ja kostenlos für den Bürger und somit kann die Stadt die Kosten nicht weiter geben!
Gebührensatzung THW: (THW-Braunschweig)
http://www.thw-braunschweig.de/pdf-d...2_anlage06.pdf
Edit:
was ksotet das THW: http://www.thw-wittlich.de/index.php?page=226
"Erfolgt eine THW-Anforderung im Zusammenhang mit Pflichtaufgaben der Feuerwehr, ist für uns ebenfalls ein Kostenverzicht möglich. "
Möglich denke das bezieht sich drauf wenn man das ganze in einen ordentlichen Vertrag geregelt hat!
Geändert von Maulwurf (06.01.2012 um 14:37 Uhr)
Ja, das wird der HVB sich genau überlegen, denn dann zahlt er den Einsatz des THW aus eigener Kasse (weil er für den Katastrophenschutz zuständig ist).
Im Inland ist der Einsatz des THW in genau einem Fall kostenlos: Wenn das THW im Zivilschutzfall in originärer Zuständigkeit tätig wird - das bedeutet im Krieg. Alles andere ist eine Unterstützung der zuständigen Behörden und wird denen damit ggf. in Rechnung gestellt.
Gruß Etienne
Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte
der von otis mit dem Geld in den ... geblasen ist auch gut
THW wird vom Bund ausgestattet
FFW von den Kommunen
DRK von Spenden und sonstiges ?
bin ich da falsch informiert?
Gruß Michael GF FFw und RettAss DRK
Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)
Wir haben in unserem Bereich sehr gute Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit dem THW gemacht und mir sind keine Querelen hinsichtlich der Gesetzeslage zu Ohren gekommen. Gut, nun stecke ich auf der Ebene nicht mit drin.
Ich frage mich nur manchmal, warum das (scheinbar) in einigen Regionen absolut kein Problem darstellt, in anderen Gegenden aber anscheinend jeder Grund herangezogen wird, solche Zusammenarbeit gezielt zu unterdrücken.
Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus
nich nur eine Kettensäge! und ja, wir können damit besser umgehen!!!
Da stellt sich mir aber wiederum die Frage, ob diese privaten Kettensägen dann auch als Einsatzmittel zulässig sind...
Stichwort: regelmäßige Prüfung gem. UVV...
Was passiert, wenn bei einem Einsatz eine private Kettensäge verwendet wird und dort die Kette reißt und Einsatzkräfte zu schaden kommen?
Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)