Genau das denke ich auch! und ich weiß von unserem Stadtwehrleiter das diese 1/1 an die Stadt weiter geben werden sollte nicht der Kat. Schutz Alarm ausgelöst sein und dieser wird nur vom Landrat in besonderen Fällen ausgerufen!
Bedeutet bei einem Sturm Einsatz würde das THW zum Einsatz kommen würde das THW (was der Bund ist)wenn Vertraglich nichts anderes mit der Stadt vereinbart die Kosten für Personal und Gerät an die Stadt leiten und diese würde drauf sitzen bleiben den im Rahmen der Örtlichen Gefahrenabwehr sind diese Tätigkeiten ja kostenlos für den Bürger und somit kann die Stadt die Kosten nicht weiter geben!
Gebührensatzung THW: (THW-Braunschweig)
http://www.thw-braunschweig.de/pdf-d...2_anlage06.pdf
Edit:
was ksotet das THW: http://www.thw-wittlich.de/index.php?page=226
"Erfolgt eine THW-Anforderung im Zusammenhang mit Pflichtaufgaben der Feuerwehr, ist für uns ebenfalls ein Kostenverzicht möglich. "
Möglich denke das bezieht sich drauf wenn man das ganze in einen ordentlichen Vertrag geregelt hat!