Hallo,
bei uns ist die Abwesenheit, sogar Tarifrechtlich geregelt.
Ich versuche mal dieses zusammenzufassen.

Dem Arbeitnehmer ist die Freistellung zusagen, solange keine ERHEBLICHE NACHTEILE für das Unternehmen enstehen.

So oder soähnlich habe ich es schon bei vielen Firmen gesehen.
Wobei "erheblich" eine nicht 100% Definition ist. (meiner Meinung nach)

Da ich mit meinem "Chef" über meine Ehrenamtstätigkeit unterhalten/abgesprochen habe sind diese Seiten bei uns geklärt.
Davon abgesehen sind ca. 45min Fahrzeit, bei mir kein Thema bezüglich...spontaner Einsatz ;-))

Leider kann ich nur über meine persönlichen Definition und die Absprachen mit meiner Geschäftleitung sprechen. Diese sind aber mit Sicherheit nicht Rechtsbindend!

Aber bei einem aktiven RA/RS im Dienst, der zum FF-Alarm gerufen wird und dafür seine Station im Stich läßt......hätte ich auch kein Verständniss.
Außer wenn nicht gerade 20 RA/RS bereitstehen und wo gibt es sowas........?

Wer beruflich eingebunden ist, sollte seine Prioritäten genau überlegen.
In der heutigen Zeit ist ein Job, den man gerne macht, den man mutiviert betreibt und das Teamgefühl auch noch stimmt....selten.
In diesem Sinne,.......ein frohes Ostern und ein schöne gute Nacht.
Jörg