Ich sehe das in vielen Punkten genauso. Zugegebenermaßen habe ich nicht viel Ahnung vopn den verschiedenen Kassen, in ide so ein Bürgermeister greifen kann.
Und sicherlich dürfen auch dem eifrig arbeitetenden Feuerwehrmann gerne die Bockwürste bezahlt werden - wenn es denn so vorher abgesprochen bzw. vereinbart ist.
Allerdings bleibe ich bei meiner Meinung: Jeder Beschäftigte, ob ehrenamtlich, angestellt oder beamtet liefert eine vertraglich zugesicherte Leistung. Er ist dafür verantwortlich, dass er diese Leistung auch liefern kann. Dazu gehört meiner Meinung nach auch die Ernährung.
Die Fürsorgepflicht des AG erstreckt sich meiner Logik nach darauf, dem AN nicht zusätzlich zu schaden (zum Beispiel Dehydration bei AGT-Einsatz).
Wie dem aber auch sei, es lohnt nicht, sich deswegen zu streiten. Dazu kenne ich mich zu wenig in den Bestimmungen aus - meine Argumentation folgte dem (meinem) GMV.
Gruß, Mr. Blaulicht