Danke für die Korrektur!
Hatte da mal in dem Gesetz gestöbert, als ich mich nebenbei selbstständig gemacht habe, da mein Arbeitgeber auf das Arbeitszeitgesetz verwiesen hatte.
Hab' da wohl den falschen Wert im Kopf gehabt.
Danke für die Korrektur!
Hatte da mal in dem Gesetz gestöbert, als ich mich nebenbei selbstständig gemacht habe, da mein Arbeitgeber auf das Arbeitszeitgesetz verwiesen hatte.
Hab' da wohl den falschen Wert im Kopf gehabt.
Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus
Brauchst du auch nicht zu hören. Alle "Einnahmen" der Feuerwehr sind Einnahmen der Kommune. Da braucht keiner "verzweifelt versuchen" das Geld abzugeben, das wird entweder sofort oder beim Jahresabschluss in den kommunalen Haushalt übernommen.
Ahja... und was machen die zig Feuerwehren, die keine Förderverein haben (oder denen es per kommunaler Dienstanordnung verboten ist)? Ausserdem sind Veranstaltungen der Feuerwehr (z.B. TdoT) nicht durch einen (evtl. vorhandenen) Verein durchführbar, da es veranstaltungen der Feuerwehr und somit der Kommune sind. Die Feuerwehrler können natürlich gerne eine private Veranstaltung ohne Uniform, Fahrzeuge oder sonstige Dinge die im Eigentum der Kommune sind machen, da kann es notfalls auch ein privatrechliches Konstrukt ("Feuerwehr-Förder-und-ausserdienstliches-bezahl-Verein") sein...
Bei einer kleine Ölspur oder kleinem VU-klemm bestimmt nicht.
Bei einem größeren Brandeinsatz, größere Ölspur, VU mit mehreren eingeklemmten/aufwändigen Rettungen/Bergungen, ... wird jedoch die Verpflegungsgruppe der Feuerwehr alarmiert (oder wenn die Leute dieser Ortswehr selber im Einsatz sind, andere, die das übernehmen) mit (je nach Einsatzart, -ort und vermutlicher Länge) die z.B. im Gerätehaus Brote oder Brötchen schmieren und zur Est bringen oder bei größeren oder längeren Einsätzen die Feldküche(n) mit Bestückung von Suppe über heisse Würstchen bis zu Schnitzel mit Soße, Kartoffeln und Gemüse bestücken und die Est anfahren.
(muss ich erwähnen, das bei größeren Einsätzen sowieso weitere Kräfte nachalarmiert werden MÜSSEN?) Die Entscheidung darüber, ob Verpflegung nötig ist, fällt der Einsatzleiter. Die Kosten trägt die Kommune. (Die Geschäftsführer der umliegenden Super- und Großmärkte erwägen so langsam dem Stadtbrandmeister einen Schlüssel für ihre Filiale zu geben ;-), Sonntags um 02:48 Uhr stehen die immer so ungerne auf...)
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Ganz einfach: Entweder keine Veranstaltung, oder einfach etwas im Rahmen eines GbR-ähnlichen Konstrukts, oder ein dummes Gesicht wenn jemand die Hand aufhält, was vorher nie einer geahnt hat...
(Wer verbietet eigentlich sowas im Rahmen einer kommunalen Dienstanordnung - und was soll das sein?)
Die Kommune kann doch problemlos die Vereins- (oder GbR-)nutzung ihres Eigentums dulden.
Die Kommune verbietet den Mitgliedern der Wehr per Dienstanweisung die Annahme von Zuwendungen jeglicher Art. Wer etwas für die Feuerwehr Spenden will muss diese über die Stadtkasse machen. Zweckbindung "Nur für den Standort 'Klein-Kleckersdorf' " werden von vorn herein abgewiesen. Entweder man spendet für die Feuerwehr oder garnicht. (Ich erinner nochmal dran, das es (m.W.) ausser in Bayern KEINE eigenständigen Ortswehren gibt sondern nur eine kommunale Feuerwehr mit mehreren Standorten/Gerätehäusern)
Schon klar.... Die Kommune kauft Eigentum und stellt es kostenfrei zur Verfügung, damit Privatpersonen damit Gewinn erwirtschaften können, von dem die Kommune nicht einen Cent sieht sondern idR. auch noch Kosten (Reparatur, Reinigung, Betriebsmittel, ...) hat.
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
OK, das gibt es. In manchen Bundesländern schon per Landesrecht geregelt, damit die Spendenannahmen im Rahmen der Korruptionsbekämpfung möglichst nachvollziehbar und öffentlich geschehen, mancherorts auch als kommunale Insellösung, i.d.R. weil man da schon mal auf die Nase gefallen ist oder von solchen Fällen gehört hat (z.B. Spendenannahme, die hohe Folgekosten mit sich bringt).
Gerade in solchen Fällen bieten sich für die Kommune Fördervereine an.
Zum einen: , zum anderen übernimmt die Privatperson damit auch Dinge wie Öffentlichkeits- bzw. Nachwuchsarbeit, wovon die Kommune wiederum profitiert. Wer sich da an ein paar Liter Betriebsstoffe oder Reinigungsmittel stört...
Hmm. Ich denke es ist eher das Konstrukt: Gemeinde macht bei der Feuerwehr einen TdoT und sucht nen Verein (so wie u.a. es viele andere Gewerbetreibende tun) der die Bewirtung übernimmt und die Einnahmen zur Vereinsfinanzierung nehmen kann (machen wir mit dem Musikverein auch ein- zweimal im Jahr). Und dies ist zufällig die Feuerwehrkameradschaft ;-)
Mit eigenen Leuten kann die Gemeinde das nicht machen, da sonst Lohnkosten, ... anfallen.
Gruß
Simon
Bei uns ist es so geregelt:
Bei der Gründung der freiwilligen Feuerwehr wurde eine Satzung verabschiedet.
In dieser Satzung ist das Führen einer Kameradschaftskasse geregelt, zur Pflege der Kameradschaft (was auch immer das heißen mag...).
Einnahmen aus den von der Feuerwehr in Eigenregie durchgeführten Veranstaltungen (Feuerwehrball, Getränkeeinnahmen bei Osterfeuer, Biikebrennen, Tag der offenen Tür, etc. ...) fließen in die Kameradschaftskasse. Aufwendungen für die o.g. Veranstaltungen werden gegengerechnet und ggf. bei Verlust aus der Kameradschaftskasse beglichen.
Aus dieser Kasse werden auch interne Veranstaltungen (Kameradschaftsabend, Grillfest) sowie Geschenke (z.B. Blumensträuße für verdiente Kameradenfrauen) und Kränze für verstorbene Kameraden finanziert.
In die Kameradschaftskasse gehen auch Spendengelder, die ggf. nach Einsätzen oder einfach so der Wehr übergeben werden.
Der Vorstand entscheidet über die Verwendung von Mitteln aus der Kameradschaftskasse.
Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus
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