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Thema: Streit um Geld für Einsatzverpflegung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    ...(Wer verbietet eigentlich sowas im Rahmen einer kommunalen Dienstanordnung - und was soll das sein?)
    Die Kommune verbietet den Mitgliedern der Wehr per Dienstanweisung die Annahme von Zuwendungen jeglicher Art. Wer etwas für die Feuerwehr Spenden will muss diese über die Stadtkasse machen. Zweckbindung "Nur für den Standort 'Klein-Kleckersdorf' " werden von vorn herein abgewiesen. Entweder man spendet für die Feuerwehr oder garnicht. (Ich erinner nochmal dran, das es (m.W.) ausser in Bayern KEINE eigenständigen Ortswehren gibt sondern nur eine kommunale Feuerwehr mit mehreren Standorten/Gerätehäusern)

    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    ...Die Kommune kann doch problemlos die Vereins- (oder GbR-)nutzung ihres Eigentums dulden.
    Schon klar.... Die Kommune kauft Eigentum und stellt es kostenfrei zur Verfügung, damit Privatpersonen damit Gewinn erwirtschaften können, von dem die Kommune nicht einen Cent sieht sondern idR. auch noch Kosten (Reparatur, Reinigung, Betriebsmittel, ...) hat.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  2. #2
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Schon klar.... Die Kommune kauft Eigentum und stellt es kostenfrei zur Verfügung, damit Privatpersonen damit Gewinn erwirtschaften können, von dem die Kommune nicht einen Cent sieht sondern idR. auch noch Kosten (Reparatur, Reinigung, Betriebsmittel, ...) hat.
    Es soll Verwaltungen und Bürgermeister, die durchaus wissen, was sie an ihrer FF haben und das nicht nur Schwarz-Weiß sehen.

  3. #3
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Die Kommune verbietet den Mitgliedern der Wehr per Dienstanweisung die Annahme von Zuwendungen jeglicher Art.
    OK, das gibt es. In manchen Bundesländern schon per Landesrecht geregelt, damit die Spendenannahmen im Rahmen der Korruptionsbekämpfung möglichst nachvollziehbar und öffentlich geschehen, mancherorts auch als kommunale Insellösung, i.d.R. weil man da schon mal auf die Nase gefallen ist oder von solchen Fällen gehört hat (z.B. Spendenannahme, die hohe Folgekosten mit sich bringt).
    Gerade in solchen Fällen bieten sich für die Kommune Fördervereine an.

    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Schon klar.... Die Kommune kauft Eigentum und stellt es kostenfrei zur Verfügung, damit Privatpersonen damit Gewinn erwirtschaften können, von dem die Kommune nicht einen Cent sieht sondern idR. auch noch Kosten (Reparatur, Reinigung, Betriebsmittel, ...) hat.
    Zum einen:
    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Es soll Verwaltungen und Bürgermeister, die durchaus wissen, was sie an ihrer FF haben und das nicht nur Schwarz-Weiß sehen.
    , zum anderen übernimmt die Privatperson damit auch Dinge wie Öffentlichkeits- bzw. Nachwuchsarbeit, wovon die Kommune wiederum profitiert. Wer sich da an ein paar Liter Betriebsstoffe oder Reinigungsmittel stört...

  4. #4
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Die Kommune verbietet den Mitgliedern der Wehr per Dienstanweisung die Annahme von Zuwendungen jeglicher Art. Wer etwas für die Feuerwehr Spenden will muss diese über die Stadtkasse machen. Zweckbindung "Nur für den Standort 'Klein-Kleckersdorf' " werden von vorn herein abgewiesen. Entweder man spendet für die Feuerwehr oder garnicht. (Ich erinner nochmal dran, das es (m.W.) ausser in Bayern KEINE eigenständigen Ortswehren gibt sondern nur eine kommunale Feuerwehr mit mehreren Standorten/Gerätehäusern)



    Schon klar.... Die Kommune kauft Eigentum und stellt es kostenfrei zur Verfügung, damit Privatpersonen damit Gewinn erwirtschaften können, von dem die Kommune nicht einen Cent sieht sondern idR. auch noch Kosten (Reparatur, Reinigung, Betriebsmittel, ...) hat.
    Hmm. Ich denke es ist eher das Konstrukt: Gemeinde macht bei der Feuerwehr einen TdoT und sucht nen Verein (so wie u.a. es viele andere Gewerbetreibende tun) der die Bewirtung übernimmt und die Einnahmen zur Vereinsfinanzierung nehmen kann (machen wir mit dem Musikverein auch ein- zweimal im Jahr). Und dies ist zufällig die Feuerwehrkameradschaft ;-)
    Mit eigenen Leuten kann die Gemeinde das nicht machen, da sonst Lohnkosten, ... anfallen.

    Gruß
    Simon

  5. #5
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    18.10.2010
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    Bei uns ist es so geregelt:
    Bei der Gründung der freiwilligen Feuerwehr wurde eine Satzung verabschiedet.
    In dieser Satzung ist das Führen einer Kameradschaftskasse geregelt, zur Pflege der Kameradschaft (was auch immer das heißen mag...).
    Einnahmen aus den von der Feuerwehr in Eigenregie durchgeführten Veranstaltungen (Feuerwehrball, Getränkeeinnahmen bei Osterfeuer, Biikebrennen, Tag der offenen Tür, etc. ...) fließen in die Kameradschaftskasse. Aufwendungen für die o.g. Veranstaltungen werden gegengerechnet und ggf. bei Verlust aus der Kameradschaftskasse beglichen.
    Aus dieser Kasse werden auch interne Veranstaltungen (Kameradschaftsabend, Grillfest) sowie Geschenke (z.B. Blumensträuße für verdiente Kameradenfrauen) und Kränze für verstorbene Kameraden finanziert.
    In die Kameradschaftskasse gehen auch Spendengelder, die ggf. nach Einsätzen oder einfach so der Wehr übergeben werden.

    Der Vorstand entscheidet über die Verwendung von Mitteln aus der Kameradschaftskasse.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

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