
Zitat von
überhose
...(Wer verbietet eigentlich sowas im Rahmen einer kommunalen Dienstanordnung - und was soll das sein?)
Die Kommune verbietet den Mitgliedern der Wehr per Dienstanweisung die Annahme von Zuwendungen jeglicher Art. Wer etwas für die Feuerwehr Spenden will muss diese über die Stadtkasse machen. Zweckbindung "Nur für den Standort 'Klein-Kleckersdorf' " werden von vorn herein abgewiesen. Entweder man spendet für die Feuerwehr oder garnicht. (Ich erinner nochmal dran, das es (m.W.) ausser in Bayern KEINE eigenständigen Ortswehren gibt sondern nur eine kommunale Feuerwehr mit mehreren Standorten/Gerätehäusern)

Zitat von
überhose
...Die Kommune kann doch problemlos die Vereins- (oder GbR-)nutzung ihres Eigentums dulden.
Schon klar.... Die Kommune kauft Eigentum und stellt es kostenfrei zur Verfügung, damit Privatpersonen damit Gewinn erwirtschaften können, von dem die Kommune nicht einen Cent sieht sondern idR. auch noch Kosten (Reparatur, Reinigung, Betriebsmittel, ...) hat.
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator