Und ich habe geschrieben, dass man gerade bei Freiwilligen die Zeit vor und nach dem eigentlichen Einsatz bei der Beurteilung der Verpflegungsfrage nicht ausblenden kann.
Und ich habe geschrieben, dass man gerade bei Freiwilligen die Zeit vor und nach dem eigentlichen Einsatz bei der Beurteilung der Verpflegungsfrage nicht ausblenden kann.
Wenn jemand durch einen Feuerwehreinsatz, der drei Stunden dauert, länger als 8h von zu Hause weg ist, dürfte die Bochwurst sein kleineres Problem sein...
Was meinst du damit?
Dieses dürfte bei einem Einsatz der z.b. zwischen 16.00 & 17.00 beginnt bestimmt für 2/3 der eingesetzten Kräfte eher die Regel als die Ausnahme sein...
Wie schon geschrieben: Normaler Arbeitnehmer, Arbeitsbeginn 8.00 Arbeitsende 16.30, Ankunft Wohnung 17.00. Geplantes Abendessen mit Partner/-In (ggf. Familie) für 17.15 eingeplant. Um 16.55 - 500m vor der Wohnungstür - bimmelt der Melder.
Da können sicher so einige ein Lied von singen. Und dann reden wird bei einem drei Stunden einsatz ebend nicht mehr von drei Stunden mal ohne Verpflegung, sondern dann sind es bei der ersten Einsatzminute bereits sechs Stunden ohne.
Bei der Versorgungsplanung von Einsatzkräften die rein freiwillig sind ist ebend überhaupt nichts sicher und eher vom schlechtesten als vom besten Fall auszugehen wenn man irgendeine Sicherheit haben will.
Gruß
Carsten
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Um bei Deinem Beispiel zu bleiben:
Es dürfte allgemein Usus sein, dass bei den meisten Jobs von 8-16:00 Uhr eine Mittagspause vorgesehen ist, die auch meist in der Zeit zwischen 12:00 und 13:00 Uhr genommen wird.
Wenn dann also der Melder um 16:30, also kurz vor der Haustür klingelt und der Einsatz so um die 4 Stunden dauert, bin ich bei 20:30 Uhr. Bei 6h (und das war ja meine Grenze) bin ich bei 22:30 Uhr. Da darf sich der Hunger zwar gerne melden, aber ein Gesunder dürfte noch nicht ernsthaft in eine Gefahr geraten, die durch die Fürsorgepflicht abgedeckt werden müsste.
Damit ich nicht falsch verstanden werde: Ich habe durchaus nix dagegen, wenn Kommunen auch verpflegungstechnisch an ihre Feuerwehrleute denken. Daraus aber einen Anspruch abzuleiten, halte ich persönlich für falsch, zumindest für fragwürdig.
Gruß, Mr. Blaulicht
ICh würde mal sagen das kommt SEHR Stark auf die Berufliche Situation an.
Bei Personal welches in einem Bürokomplex oder ähnliches mit Mensa arbeiet wo auch noch die Essenspreise vom Arbeitgeber subventioniert ist wird das oft zutreffen.
Genauso wie bei vielen Krankenhausmitarbeitern / Pflegeheimmitarbeitern zum bleistift auch - zumindest wenn dort auch die vergünstige oder gar kostenlose Verpflegung üblich ist.
Bei Mitarbeitern in kleinen bis mittleren Betrieben sieht es aber ganz anders aus. Dort gibt es keine Mensa und selten die Möglichkeit sich günstig ein Mittagessen zuzubereiten. MAximal eine Mikrowelle für ein Fertiggericht ist vorhanden was einem dann aber auch schnell zum Hals raus hängt. Wenn man etwas mehr wollte müsste man wieder einen Gastronomiebetrieb extern aufsuchen was wieder mehr kostet.
Aus diesem Grund ist es gerade in diesen Kreisen üblich das es zum Mittag ebend keine Vollwertige Mahlzeit gibt sondern wirklich nur eine belgte Stulle oder Joghurt, evtl. mal eine Mikrowellensuppe zur Abwechslung. Das Abendessen ist dann -auch aus Kostengründen- die Hauptmahlzeit des Tages...
(Und jetzt überlege mal welche Beschäftigungsbedingungen bei den Freiwilligen der meisten Feuerwehren wohl am ehesten Anzutreffen sind...)
Bei mir war es zum beispiel in der Ausbildung so das wir immer Donnerstags als Azubis zusammen mittags Pizza bestellt haben. Alle anderen Tage habe ich nur um 10.00 mein Brötchen gegessen und dann bis zum Feierabend durchgezogen. Auch schon deshalb weil wir volle Gleitzeit hatten und so natürlich eher Feierabend hatten. Wenn ich dann nach Hause gekommen bin hatte ich schon richtig Kohldampf.
Klar - mit Ausnahme besonders extremer Temperaturbedingungen oder sonstigen hohen körperlichen Belastungen ist selbst wenn dann anschließend an einem diesem Arbeitstag folgendem Sechsstundeneinsatz nicht einmal Trinkwasser zur Verfügung stehen würde bei einer real Feuerwehrtauglichen Person keine Gesundheitsgefahr zu befürchten.
Aber es wird doch schon ein erhebliches Unwohlsein ausgelöst werden können was durchaus in der gefühlten Wahrnehmung mit LEICHTEN Schmerzen vergleichbar sein kann.
Und ich bin der Meinung das eine rein Freiwillige Einsatzkraft die Ihren Dienst für die Allgemeinheit verrichtet und sich genausogut im Liegestuhl neben dem Grill ahlen könnte wie viele andere sich dies nicht antun muss. Irgendwo hat alles seine Grenzen.
Natürlich bedeutet dies nicht das automatisch bei jedem Einsatz das Catering aufgefahren werden muss. Das kommt doch sehr stark auf die Umstände an.
Aber es sollte kein Zweifel daran bestehen das wenn der Einsatzleiter dies für nötig erachtet dies -sofern die Verhältnissmäßigkeit gewahrt ist- dies ohne jede Diskussion unterstützt wird. Und für einen Betrag von 35 Euro da wegen den Gemeindefinanzen die Erstattung der aus dem Privatvermögen der freiwilligen Einsatzkraft vorgelegten Beträge zu verweigern ist da einfach eine Unverschämtheit! Zumal die 35 Euro ja sogar der Betrag für ZWEI Einsätze zusammen sind.
Naja - der Gesetzgeber sieht das mit dem Anspruch wohl anders...
Zumindest findet sich dieser Anspruch in den meisten Bundesländern entweder in den Feuerwehrgesetzen (direkt) oder in den ergänzenden Bestimmungen. Auch bei den anderen Staatlichen BOS und dem KatS gibt es ähnliche Richtlinien.
Gruß
Carsten
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Achja,
um noch einmal hier drauf zurückzukommen.
Weil der Wehrführer nicht selten auch nur eine normale ehrenamtliche Einsatzkraft ist die diesen freiwilligen Zeitaufwand in Ihrer Freizeit nicht selten unter Einschränkung des Privatlebens und manchmal sogar des Berufslebens ausführt und das Geld in der Geldbörse dieser Person im allgemeinen aus einer eigenen Erwerbstätigkeit stammt die nichts mit der Gemeinde zu tun hat.
Der Bürgermeister ist aber der (im allgemeinen) hauptamtliche Chef der Feuerwehr. Es sind SEINE EIGENEN Leute die FÜR IHN die Kastanien aus dem Feuer holen. Wenn bei der Feuerwehr etwas RICHTIG SCHIEF läuft wird das in letzter Instanz auf Ihn zurückfallen...
Zudem erhält der Bürgermeister mit Ausnahme von Kleinen Dörfern in der REgel ein nettes Sümchen von der Stadtkasse dafür das er das Wohl seiner Bürger sichern soll. Meist auch BEDEUTEND mehr als ein durchschnittlicher Ortswehrleiter in seinem jeweiligen zivilen Job verdient. ERGO: Die Feuerwehrmänner arbeiten für den BGM. Das Geld in der GEldbörse des BGM ist ehemaliges Stadtgeld. In der Geldbörse der meisten BGM ist bedeutend mehr drin als in den GEldbörsen der meisten Freiwilligen EKs.
Auf die zivilen Verhältnisse übertragen würde das bedeuten:
Es entsteht bei einer Arbeitsveranstaltung in einer Autowerkstatt die der Chef plötzlich angesetzt der Bedarf für eine sehr schlichte Mahlzeit. Allerdings verlangst du nun das nicht der Chef die Kosten tragen soll sondern einer der Meister weil die den Bedarf erkannt haben?
Würdest DU dir das gefallen lassen?
MAn unterscheide hier: Pflichtaufgabe vs. Kannaufgabe sowie die jeweils mit der Freiwilligen Aufgabe verbundenen Belastungen. Oder willst du jetzt tatsächlich den Bücherreidienst zweimal Sonntags morgens im Monat mit der Tätigkeit in einer mittleren FF vergleichen?
Mir fällt jetzt zum beispiel nicht einmal eine Kommunale Aufgabe ein die ähnlich wie die Feuerwehr keine Planung der Dienstzeiten zulässt, also überhaupt diese Situation herbeiführen könnte. Zudem verlangt ja niemand das der BGM das Privat zahlt. Er soll einfach seiner Fürsorgepflicht nachkommen.
[/QUOTE]
Das setzt aber vorraus das:
1. die Feuerwehr überhaupt eigenes Geld haben darf.
In BW gibt es das wohl, aber wo sonst noch? Im Großteil der Republik ist das undenkbar!
Die Feuerwehr IST die Gemeinde, jeder Cent den die FW erwirtschaftet ist sofort Eigentum der Gemeindekasse.
2. Diese jeweilige FW auch eigenes Geld erwirtschaftet hat.
Sofern es eigenes Geld der FW gibt könnte man darüber streiten ob dieses Geld verwendet wird. Beträge die zum Beispiel aus Gebührenerhebungen stammen sind meiner Meinung nach sogar ohne Vorbehalt auch für soetwas zu verwenden.
Etwas strittiger sehe ich es bei Einnahmen aus FEuerwehrfesten, den immerhin wird hier meist wieder durch Zeiteinsatz der Kräfte über den normalen Dienst hinaus etwas erwirtschaftet. Unstrittig ist das dieses GEld DER FEUERWEHR zugutekommen MUSS.
Aber ich denke nicht zur Deckung von Einsatzkosten aus Pflichtausgaben. Sondern eher für Dinge welche die Schlagkraft oder die Sicherheit erhöhen (dazu können im Rahmen natürlich auch kameradschaftliche Veranstaltungen zählen)
Würde man aber anfangen die reinen Betriebskosten daraus zu decken, dann hätte es sicher lange Zeit ein solches zusätzliches Engagement gegeben und es wäre im Endeffekt nur noch teurer für die Gemeinde.
Allerdings ist die Diskussion hier sowieso eher Theoretisch, weil weder bekannt ist ob die Feuerwehr überhaupt eigenes Geld haben dürfte, noch ob was "im Pott" gewesen wäre.
Die Wahrscheinlichkeit spricht dagegen.
Gruß
Carsten
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Ich sehe das in vielen Punkten genauso. Zugegebenermaßen habe ich nicht viel Ahnung vopn den verschiedenen Kassen, in ide so ein Bürgermeister greifen kann.
Und sicherlich dürfen auch dem eifrig arbeitetenden Feuerwehrmann gerne die Bockwürste bezahlt werden - wenn es denn so vorher abgesprochen bzw. vereinbart ist.
Allerdings bleibe ich bei meiner Meinung: Jeder Beschäftigte, ob ehrenamtlich, angestellt oder beamtet liefert eine vertraglich zugesicherte Leistung. Er ist dafür verantwortlich, dass er diese Leistung auch liefern kann. Dazu gehört meiner Meinung nach auch die Ernährung.
Die Fürsorgepflicht des AG erstreckt sich meiner Logik nach darauf, dem AN nicht zusätzlich zu schaden (zum Beispiel Dehydration bei AGT-Einsatz).
Wie dem aber auch sei, es lohnt nicht, sich deswegen zu streiten. Dazu kenne ich mich zu wenig in den Bestimmungen aus - meine Argumentation folgte dem (meinem) GMV.
Gruß, Mr. Blaulicht
Ich bin so eine Art Meister. Und wenn's mal etwas stressig für meine MItarbeiter ist, spendiere ich gerne mal ein Frühstück oder eine Runde Pizza oder Kuchen etc. Ich bin mir aber bewusst, dass ich meinem Betrieb da ziemlich alleine dastehe...
Interessant. Hier in meiner Stadt fallen die Gebühren, die für ehrenamtliche FW-Tätigkeiten erhoben werden, 1:1 dem Ehrenamtlichen zu.
Gruß, Mr. Blaulicht
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