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Thema: Streit um Geld für Einsatzverpflegung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Um bei Deinem Beispiel zu bleiben:

    Es dürfte allgemein Usus sein, dass bei den meisten Jobs von 8-16:00 Uhr eine Mittagspause vorgesehen ist, die auch meist in der Zeit zwischen 12:00 und 13:00 Uhr genommen wird.
    ...
    Gruß, Mr. Blaulicht
    ICh würde mal sagen das kommt SEHR Stark auf die Berufliche Situation an.
    Bei Personal welches in einem Bürokomplex oder ähnliches mit Mensa arbeiet wo auch noch die Essenspreise vom Arbeitgeber subventioniert ist wird das oft zutreffen.
    Genauso wie bei vielen Krankenhausmitarbeitern / Pflegeheimmitarbeitern zum bleistift auch - zumindest wenn dort auch die vergünstige oder gar kostenlose Verpflegung üblich ist.

    Bei Mitarbeitern in kleinen bis mittleren Betrieben sieht es aber ganz anders aus. Dort gibt es keine Mensa und selten die Möglichkeit sich günstig ein Mittagessen zuzubereiten. MAximal eine Mikrowelle für ein Fertiggericht ist vorhanden was einem dann aber auch schnell zum Hals raus hängt. Wenn man etwas mehr wollte müsste man wieder einen Gastronomiebetrieb extern aufsuchen was wieder mehr kostet.

    Aus diesem Grund ist es gerade in diesen Kreisen üblich das es zum Mittag ebend keine Vollwertige Mahlzeit gibt sondern wirklich nur eine belgte Stulle oder Joghurt, evtl. mal eine Mikrowellensuppe zur Abwechslung. Das Abendessen ist dann -auch aus Kostengründen- die Hauptmahlzeit des Tages...
    (Und jetzt überlege mal welche Beschäftigungsbedingungen bei den Freiwilligen der meisten Feuerwehren wohl am ehesten Anzutreffen sind...)

    Bei mir war es zum beispiel in der Ausbildung so das wir immer Donnerstags als Azubis zusammen mittags Pizza bestellt haben. Alle anderen Tage habe ich nur um 10.00 mein Brötchen gegessen und dann bis zum Feierabend durchgezogen. Auch schon deshalb weil wir volle Gleitzeit hatten und so natürlich eher Feierabend hatten. Wenn ich dann nach Hause gekommen bin hatte ich schon richtig Kohldampf.
    Klar - mit Ausnahme besonders extremer Temperaturbedingungen oder sonstigen hohen körperlichen Belastungen ist selbst wenn dann anschließend an einem diesem Arbeitstag folgendem Sechsstundeneinsatz nicht einmal Trinkwasser zur Verfügung stehen würde bei einer real Feuerwehrtauglichen Person keine Gesundheitsgefahr zu befürchten.

    Aber es wird doch schon ein erhebliches Unwohlsein ausgelöst werden können was durchaus in der gefühlten Wahrnehmung mit LEICHTEN Schmerzen vergleichbar sein kann.

    Und ich bin der Meinung das eine rein Freiwillige Einsatzkraft die Ihren Dienst für die Allgemeinheit verrichtet und sich genausogut im Liegestuhl neben dem Grill ahlen könnte wie viele andere sich dies nicht antun muss. Irgendwo hat alles seine Grenzen.

    Natürlich bedeutet dies nicht das automatisch bei jedem Einsatz das Catering aufgefahren werden muss. Das kommt doch sehr stark auf die Umstände an.
    Aber es sollte kein Zweifel daran bestehen das wenn der Einsatzleiter dies für nötig erachtet dies -sofern die Verhältnissmäßigkeit gewahrt ist- dies ohne jede Diskussion unterstützt wird. Und für einen Betrag von 35 Euro da wegen den Gemeindefinanzen die Erstattung der aus dem Privatvermögen der freiwilligen Einsatzkraft vorgelegten Beträge zu verweigern ist da einfach eine Unverschämtheit! Zumal die 35 Euro ja sogar der Betrag für ZWEI Einsätze zusammen sind.

    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Damit ich nicht falsch verstanden werde: Ich habe durchaus nix dagegen, wenn Kommunen auch verpflegungstechnisch an ihre Feuerwehrleute denken. Daraus aber einen Anspruch abzuleiten, halte ich persönlich für falsch, zumindest für fragwürdig.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Naja - der Gesetzgeber sieht das mit dem Anspruch wohl anders...
    Zumindest findet sich dieser Anspruch in den meisten Bundesländern entweder in den Feuerwehrgesetzen (direkt) oder in den ergänzenden Bestimmungen. Auch bei den anderen Staatlichen BOS und dem KatS gibt es ähnliche Richtlinien.

    Gruß
    Carsten
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  2. #2
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    Achja,
    um noch einmal hier drauf zurückzukommen.

    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Das gleiche gilt auch für den Wehrführer. Er hätte die 35 € auch aus eigener Tasche bezahlen und einfach gut sein lassen können. Warum sollte ein Bürgermeister etwas tun, wozu ein Wehrführer nicht bereit ist?
    Weil der Wehrführer nicht selten auch nur eine normale ehrenamtliche Einsatzkraft ist die diesen freiwilligen Zeitaufwand in Ihrer Freizeit nicht selten unter Einschränkung des Privatlebens und manchmal sogar des Berufslebens ausführt und das Geld in der Geldbörse dieser Person im allgemeinen aus einer eigenen Erwerbstätigkeit stammt die nichts mit der Gemeinde zu tun hat.

    Der Bürgermeister ist aber der (im allgemeinen) hauptamtliche Chef der Feuerwehr. Es sind SEINE EIGENEN Leute die FÜR IHN die Kastanien aus dem Feuer holen. Wenn bei der Feuerwehr etwas RICHTIG SCHIEF läuft wird das in letzter Instanz auf Ihn zurückfallen...

    Zudem erhält der Bürgermeister mit Ausnahme von Kleinen Dörfern in der REgel ein nettes Sümchen von der Stadtkasse dafür das er das Wohl seiner Bürger sichern soll. Meist auch BEDEUTEND mehr als ein durchschnittlicher Ortswehrleiter in seinem jeweiligen zivilen Job verdient. ERGO: Die Feuerwehrmänner arbeiten für den BGM. Das Geld in der GEldbörse des BGM ist ehemaliges Stadtgeld. In der Geldbörse der meisten BGM ist bedeutend mehr drin als in den GEldbörsen der meisten Freiwilligen EKs.

    Auf die zivilen Verhältnisse übertragen würde das bedeuten:
    Es entsteht bei einer Arbeitsveranstaltung in einer Autowerkstatt die der Chef plötzlich angesetzt der Bedarf für eine sehr schlichte Mahlzeit. Allerdings verlangst du nun das nicht der Chef die Kosten tragen soll sondern einer der Meister weil die den Bedarf erkannt haben?
    Würdest DU dir das gefallen lassen?

    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Außerdem gibt es - man möge es kaum glauben - neben der Feuerwehr noch eine Menge anderer ehrenamtlicher Tätigkeiten in einer Kommune. Wenn der Bürgermeister da jedesmal mit (privaten) Spendierhosen durch die Gegend laufen müsste, wären diese Hosen wahrscheinlich schnell leer...
    MAn unterscheide hier: Pflichtaufgabe vs. Kannaufgabe sowie die jeweils mit der Freiwilligen Aufgabe verbundenen Belastungen. Oder willst du jetzt tatsächlich den Bücherreidienst zweimal Sonntags morgens im Monat mit der Tätigkeit in einer mittleren FF vergleichen?
    Mir fällt jetzt zum beispiel nicht einmal eine Kommunale Aufgabe ein die ähnlich wie die Feuerwehr keine Planung der Dienstzeiten zulässt, also überhaupt diese Situation herbeiführen könnte. Zudem verlangt ja niemand das der BGM das Privat zahlt. Er soll einfach seiner Fürsorgepflicht nachkommen.


    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Umgekehrt habe ich übrigens noch nie gehört, dass eine Feuerwehr die Einnahmen eines TdoT verzweifelt Richtung Kommune abgeben wollte...

    Gruß, Mr. Blaulicht
    [/QUOTE]
    Das setzt aber vorraus das:
    1. die Feuerwehr überhaupt eigenes Geld haben darf.
    In BW gibt es das wohl, aber wo sonst noch? Im Großteil der Republik ist das undenkbar!
    Die Feuerwehr IST die Gemeinde, jeder Cent den die FW erwirtschaftet ist sofort Eigentum der Gemeindekasse.

    2. Diese jeweilige FW auch eigenes Geld erwirtschaftet hat.

    Sofern es eigenes Geld der FW gibt könnte man darüber streiten ob dieses Geld verwendet wird. Beträge die zum Beispiel aus Gebührenerhebungen stammen sind meiner Meinung nach sogar ohne Vorbehalt auch für soetwas zu verwenden.

    Etwas strittiger sehe ich es bei Einnahmen aus FEuerwehrfesten, den immerhin wird hier meist wieder durch Zeiteinsatz der Kräfte über den normalen Dienst hinaus etwas erwirtschaftet. Unstrittig ist das dieses GEld DER FEUERWEHR zugutekommen MUSS.
    Aber ich denke nicht zur Deckung von Einsatzkosten aus Pflichtausgaben. Sondern eher für Dinge welche die Schlagkraft oder die Sicherheit erhöhen (dazu können im Rahmen natürlich auch kameradschaftliche Veranstaltungen zählen)
    Würde man aber anfangen die reinen Betriebskosten daraus zu decken, dann hätte es sicher lange Zeit ein solches zusätzliches Engagement gegeben und es wäre im Endeffekt nur noch teurer für die Gemeinde.

    Allerdings ist die Diskussion hier sowieso eher Theoretisch, weil weder bekannt ist ob die Feuerwehr überhaupt eigenes Geld haben dürfte, noch ob was "im Pott" gewesen wäre.
    Die Wahrscheinlichkeit spricht dagegen.

    Gruß
    Carsten
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  3. #3
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    Ich sehe das in vielen Punkten genauso. Zugegebenermaßen habe ich nicht viel Ahnung vopn den verschiedenen Kassen, in ide so ein Bürgermeister greifen kann.
    Und sicherlich dürfen auch dem eifrig arbeitetenden Feuerwehrmann gerne die Bockwürste bezahlt werden - wenn es denn so vorher abgesprochen bzw. vereinbart ist.

    Allerdings bleibe ich bei meiner Meinung: Jeder Beschäftigte, ob ehrenamtlich, angestellt oder beamtet liefert eine vertraglich zugesicherte Leistung. Er ist dafür verantwortlich, dass er diese Leistung auch liefern kann. Dazu gehört meiner Meinung nach auch die Ernährung.
    Die Fürsorgepflicht des AG erstreckt sich meiner Logik nach darauf, dem AN nicht zusätzlich zu schaden (zum Beispiel Dehydration bei AGT-Einsatz).

    Wie dem aber auch sei, es lohnt nicht, sich deswegen zu streiten. Dazu kenne ich mich zu wenig in den Bestimmungen aus - meine Argumentation folgte dem (meinem) GMV.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #4
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    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    Auf die zivilen Verhältnisse übertragen würde das bedeuten:
    Es entsteht bei einer Arbeitsveranstaltung in einer Autowerkstatt die der Chef plötzlich angesetzt der Bedarf für eine sehr schlichte Mahlzeit. Allerdings verlangst du nun das nicht der Chef die Kosten tragen soll sondern einer der Meister weil die den Bedarf erkannt haben?
    Würdest DU dir das gefallen lassen?
    Ich bin so eine Art Meister. Und wenn's mal etwas stressig für meine MItarbeiter ist, spendiere ich gerne mal ein Frühstück oder eine Runde Pizza oder Kuchen etc. Ich bin mir aber bewusst, dass ich meinem Betrieb da ziemlich alleine dastehe...

    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    Beträge die zum Beispiel aus Gebührenerhebungen stammen sind meiner Meinung nach sogar ohne Vorbehalt auch für soetwas zu verwenden.
    Interessant. Hier in meiner Stadt fallen die Gebühren, die für ehrenamtliche FW-Tätigkeiten erhoben werden, 1:1 dem Ehrenamtlichen zu.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #5
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    Also, noch mal ich mit einem Kommentar...

    Zum Thema Mittagspause auf der Arbeit:
    Im Arbeitszeitgesetz ist eine Pause von mindestens einer halben Stunde nach der Hälfte der regulären Arbeitszeit, spätestens jedoch nach 4 Zeitstunden vorgeschrieben.

    Wenn man mal emotionslos an die Sache rangeht, sollte allein der gesunde Menschenverstand ausreichen, den ehrenamtlichen Einsatzkräften in einer derartigen Situation mal etwas Gutes zu tun, und sei es die berühmt-berüchtigte Kiste Bier oder eine Erbsensuppe oder ein paar Würschte.

    Im Zweifel kann man auch mal aus der Kameradschaftskasse solch eine Verpflegung bezahlen, die Regel sollte das allerdings nicht werden.

    Eigenes Beispiel:
    Meine Frau (auch aktive Kameradin), schmiert mir jeden Abend immer ein Brot für die Arbeit.
    Das liegt dann im Kühlschrank. Geht die Sirene (wir haben aus Kostengründen zu wenig DME), schnappen wir uns das schon geschmierte Brot, ein paar Schokoriegel (Ihr wisst schon, die, die andere Kameraden im ELW fotografieren, :-)) und Obst. Dadurch gehen zwar ein paar Sekunden Zeit verloren, aber sinn- und kopfloses Gehetze bringt eh nichts.
    Somit haben wir im Zweifelsfall immer etwas mit, auch, um evtl. Betroffene notdürftig zu versorgen. Man soll nicht glauben, was ein knackiger Apfel für eine Wirkung haben kann.

    Auf unserem Einsatzfahrzeug sind grundsätzlich immer zwei volle Kisten Mineralwasser für die Einsatzkräfte. Wer die bezahlt, weiß ich nicht. Ich gehe aber davon aus, dass das entweder aus der Kameradschaftskasse oder von der Gemeinde beglichen wird.

    Auch wir haben in unserem PKW immer mindestens eine Flasche Wasser oder Limo/Cola. Da wir etwas weiter vom Gerätehaus weg wohnen, schaffen wir es meistens nicht, auf unserem TSF (Staffelbesatzung) mitzufahren und fahren mit dem eigenen KFZ zur Einsatzstelle. Zur Not haben wir halt dann im Auto etwas dabei.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  6. #6
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    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Zum Thema Mittagspause auf der Arbeit:
    Im Arbeitszeitgesetz ist eine Pause von mindestens einer halben Stunde nach der Hälfte der regulären Arbeitszeit, spätestens jedoch nach 4 Zeitstunden vorgeschrieben.
    Nö, 6 Stunden ohne Pause sind erlaubt.

  7. #7
    Registriert seit
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    Danke für die Korrektur!

    Hatte da mal in dem Gesetz gestöbert, als ich mich nebenbei selbstständig gemacht habe, da mein Arbeitgeber auf das Arbeitszeitgesetz verwiesen hatte.

    Hab' da wohl den falschen Wert im Kopf gehabt.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  8. #8
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    ...Umgekehrt habe ich übrigens noch nie gehört, dass eine Feuerwehr die Einnahmen eines TdoT verzweifelt Richtung Kommune abgeben wollte...

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Brauchst du auch nicht zu hören. Alle "Einnahmen" der Feuerwehr sind Einnahmen der Kommune. Da braucht keiner "verzweifelt versuchen" das Geld abzugeben, das wird entweder sofort oder beim Jahresabschluss in den kommunalen Haushalt übernommen.

    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    ...Jeder vernünftige Mensch organisiert eine auf Gewinn ausgerichtete Veranstaltung nicht in der Organisationsform der kommunalen Gefahrenabwehr, sondern als Verein o.ä..
    Ahja... und was machen die zig Feuerwehren, die keine Förderverein haben (oder denen es per kommunaler Dienstanordnung verboten ist)? Ausserdem sind Veranstaltungen der Feuerwehr (z.B. TdoT) nicht durch einen (evtl. vorhandenen) Verein durchführbar, da es veranstaltungen der Feuerwehr und somit der Kommune sind. Die Feuerwehrler können natürlich gerne eine private Veranstaltung ohne Uniform, Fahrzeuge oder sonstige Dinge die im Eigentum der Kommune sind machen, da kann es notfalls auch ein privatrechliches Konstrukt ("Feuerwehr-Förder-und-ausserdienstliches-bezahl-Verein") sein...

    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    ...Oder macht Ihr beim Ölspur kehren oder beim VU Klemm zwischendurch eine Verpflegungspause?
    Bei einer kleine Ölspur oder kleinem VU-klemm bestimmt nicht.
    Bei einem größeren Brandeinsatz, größere Ölspur, VU mit mehreren eingeklemmten/aufwändigen Rettungen/Bergungen, ... wird jedoch die Verpflegungsgruppe der Feuerwehr alarmiert (oder wenn die Leute dieser Ortswehr selber im Einsatz sind, andere, die das übernehmen) mit (je nach Einsatzart, -ort und vermutlicher Länge) die z.B. im Gerätehaus Brote oder Brötchen schmieren und zur Est bringen oder bei größeren oder längeren Einsätzen die Feldküche(n) mit Bestückung von Suppe über heisse Würstchen bis zu Schnitzel mit Soße, Kartoffeln und Gemüse bestücken und die Est anfahren.
    (muss ich erwähnen, das bei größeren Einsätzen sowieso weitere Kräfte nachalarmiert werden MÜSSEN?) Die Entscheidung darüber, ob Verpflegung nötig ist, fällt der Einsatzleiter. Die Kosten trägt die Kommune. (Die Geschäftsführer der umliegenden Super- und Großmärkte erwägen so langsam dem Stadtbrandmeister einen Schlüssel für ihre Filiale zu geben ;-), Sonntags um 02:48 Uhr stehen die immer so ungerne auf...)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

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