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Thema: Streit um Geld für Einsatzverpflegung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    Auf die zivilen Verhältnisse übertragen würde das bedeuten:
    Es entsteht bei einer Arbeitsveranstaltung in einer Autowerkstatt die der Chef plötzlich angesetzt der Bedarf für eine sehr schlichte Mahlzeit. Allerdings verlangst du nun das nicht der Chef die Kosten tragen soll sondern einer der Meister weil die den Bedarf erkannt haben?
    Würdest DU dir das gefallen lassen?
    Ich bin so eine Art Meister. Und wenn's mal etwas stressig für meine MItarbeiter ist, spendiere ich gerne mal ein Frühstück oder eine Runde Pizza oder Kuchen etc. Ich bin mir aber bewusst, dass ich meinem Betrieb da ziemlich alleine dastehe...

    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    Beträge die zum Beispiel aus Gebührenerhebungen stammen sind meiner Meinung nach sogar ohne Vorbehalt auch für soetwas zu verwenden.
    Interessant. Hier in meiner Stadt fallen die Gebühren, die für ehrenamtliche FW-Tätigkeiten erhoben werden, 1:1 dem Ehrenamtlichen zu.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
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    Also, noch mal ich mit einem Kommentar...

    Zum Thema Mittagspause auf der Arbeit:
    Im Arbeitszeitgesetz ist eine Pause von mindestens einer halben Stunde nach der Hälfte der regulären Arbeitszeit, spätestens jedoch nach 4 Zeitstunden vorgeschrieben.

    Wenn man mal emotionslos an die Sache rangeht, sollte allein der gesunde Menschenverstand ausreichen, den ehrenamtlichen Einsatzkräften in einer derartigen Situation mal etwas Gutes zu tun, und sei es die berühmt-berüchtigte Kiste Bier oder eine Erbsensuppe oder ein paar Würschte.

    Im Zweifel kann man auch mal aus der Kameradschaftskasse solch eine Verpflegung bezahlen, die Regel sollte das allerdings nicht werden.

    Eigenes Beispiel:
    Meine Frau (auch aktive Kameradin), schmiert mir jeden Abend immer ein Brot für die Arbeit.
    Das liegt dann im Kühlschrank. Geht die Sirene (wir haben aus Kostengründen zu wenig DME), schnappen wir uns das schon geschmierte Brot, ein paar Schokoriegel (Ihr wisst schon, die, die andere Kameraden im ELW fotografieren, :-)) und Obst. Dadurch gehen zwar ein paar Sekunden Zeit verloren, aber sinn- und kopfloses Gehetze bringt eh nichts.
    Somit haben wir im Zweifelsfall immer etwas mit, auch, um evtl. Betroffene notdürftig zu versorgen. Man soll nicht glauben, was ein knackiger Apfel für eine Wirkung haben kann.

    Auf unserem Einsatzfahrzeug sind grundsätzlich immer zwei volle Kisten Mineralwasser für die Einsatzkräfte. Wer die bezahlt, weiß ich nicht. Ich gehe aber davon aus, dass das entweder aus der Kameradschaftskasse oder von der Gemeinde beglichen wird.

    Auch wir haben in unserem PKW immer mindestens eine Flasche Wasser oder Limo/Cola. Da wir etwas weiter vom Gerätehaus weg wohnen, schaffen wir es meistens nicht, auf unserem TSF (Staffelbesatzung) mitzufahren und fahren mit dem eigenen KFZ zur Einsatzstelle. Zur Not haben wir halt dann im Auto etwas dabei.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  3. #3
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    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Zum Thema Mittagspause auf der Arbeit:
    Im Arbeitszeitgesetz ist eine Pause von mindestens einer halben Stunde nach der Hälfte der regulären Arbeitszeit, spätestens jedoch nach 4 Zeitstunden vorgeschrieben.
    Nö, 6 Stunden ohne Pause sind erlaubt.

  4. #4
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    Danke für die Korrektur!

    Hatte da mal in dem Gesetz gestöbert, als ich mich nebenbei selbstständig gemacht habe, da mein Arbeitgeber auf das Arbeitszeitgesetz verwiesen hatte.

    Hab' da wohl den falschen Wert im Kopf gehabt.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  5. #5
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    ...Umgekehrt habe ich übrigens noch nie gehört, dass eine Feuerwehr die Einnahmen eines TdoT verzweifelt Richtung Kommune abgeben wollte...

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Brauchst du auch nicht zu hören. Alle "Einnahmen" der Feuerwehr sind Einnahmen der Kommune. Da braucht keiner "verzweifelt versuchen" das Geld abzugeben, das wird entweder sofort oder beim Jahresabschluss in den kommunalen Haushalt übernommen.

    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    ...Jeder vernünftige Mensch organisiert eine auf Gewinn ausgerichtete Veranstaltung nicht in der Organisationsform der kommunalen Gefahrenabwehr, sondern als Verein o.ä..
    Ahja... und was machen die zig Feuerwehren, die keine Förderverein haben (oder denen es per kommunaler Dienstanordnung verboten ist)? Ausserdem sind Veranstaltungen der Feuerwehr (z.B. TdoT) nicht durch einen (evtl. vorhandenen) Verein durchführbar, da es veranstaltungen der Feuerwehr und somit der Kommune sind. Die Feuerwehrler können natürlich gerne eine private Veranstaltung ohne Uniform, Fahrzeuge oder sonstige Dinge die im Eigentum der Kommune sind machen, da kann es notfalls auch ein privatrechliches Konstrukt ("Feuerwehr-Förder-und-ausserdienstliches-bezahl-Verein") sein...

    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    ...Oder macht Ihr beim Ölspur kehren oder beim VU Klemm zwischendurch eine Verpflegungspause?
    Bei einer kleine Ölspur oder kleinem VU-klemm bestimmt nicht.
    Bei einem größeren Brandeinsatz, größere Ölspur, VU mit mehreren eingeklemmten/aufwändigen Rettungen/Bergungen, ... wird jedoch die Verpflegungsgruppe der Feuerwehr alarmiert (oder wenn die Leute dieser Ortswehr selber im Einsatz sind, andere, die das übernehmen) mit (je nach Einsatzart, -ort und vermutlicher Länge) die z.B. im Gerätehaus Brote oder Brötchen schmieren und zur Est bringen oder bei größeren oder längeren Einsätzen die Feldküche(n) mit Bestückung von Suppe über heisse Würstchen bis zu Schnitzel mit Soße, Kartoffeln und Gemüse bestücken und die Est anfahren.
    (muss ich erwähnen, das bei größeren Einsätzen sowieso weitere Kräfte nachalarmiert werden MÜSSEN?) Die Entscheidung darüber, ob Verpflegung nötig ist, fällt der Einsatzleiter. Die Kosten trägt die Kommune. (Die Geschäftsführer der umliegenden Super- und Großmärkte erwägen so langsam dem Stadtbrandmeister einen Schlüssel für ihre Filiale zu geben ;-), Sonntags um 02:48 Uhr stehen die immer so ungerne auf...)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  6. #6
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Ahja... und was machen die zig Feuerwehren, die keine Förderverein haben (oder denen es per kommunaler Dienstanordnung verboten ist)?
    Ganz einfach: Entweder keine Veranstaltung, oder einfach etwas im Rahmen eines GbR-ähnlichen Konstrukts, oder ein dummes Gesicht wenn jemand die Hand aufhält, was vorher nie einer geahnt hat...

    (Wer verbietet eigentlich sowas im Rahmen einer kommunalen Dienstanordnung - und was soll das sein?)

    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Ausserdem sind Veranstaltungen der Feuerwehr (z.B. TdoT) nicht durch einen (evtl. vorhandenen) Verein durchführbar, da es veranstaltungen der Feuerwehr und somit der Kommune sind. Die Feuerwehrler können natürlich gerne eine private Veranstaltung ohne Uniform, Fahrzeuge oder sonstige Dinge die im Eigentum der Kommune sind machen, da kann es notfalls auch ein privatrechliches Konstrukt ("Feuerwehr-Förder-und-ausserdienstliches-bezahl-Verein") sein...
    Die Kommune kann doch problemlos die Vereins- (oder GbR-)nutzung ihres Eigentums dulden.

  7. #7
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    ...(Wer verbietet eigentlich sowas im Rahmen einer kommunalen Dienstanordnung - und was soll das sein?)
    Die Kommune verbietet den Mitgliedern der Wehr per Dienstanweisung die Annahme von Zuwendungen jeglicher Art. Wer etwas für die Feuerwehr Spenden will muss diese über die Stadtkasse machen. Zweckbindung "Nur für den Standort 'Klein-Kleckersdorf' " werden von vorn herein abgewiesen. Entweder man spendet für die Feuerwehr oder garnicht. (Ich erinner nochmal dran, das es (m.W.) ausser in Bayern KEINE eigenständigen Ortswehren gibt sondern nur eine kommunale Feuerwehr mit mehreren Standorten/Gerätehäusern)

    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    ...Die Kommune kann doch problemlos die Vereins- (oder GbR-)nutzung ihres Eigentums dulden.
    Schon klar.... Die Kommune kauft Eigentum und stellt es kostenfrei zur Verfügung, damit Privatpersonen damit Gewinn erwirtschaften können, von dem die Kommune nicht einen Cent sieht sondern idR. auch noch Kosten (Reparatur, Reinigung, Betriebsmittel, ...) hat.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

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