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Thema: Streit um Geld für Einsatzverpflegung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    ... der wiederum für Bockwürste und Kaffee aufkommen könnte.
    Nicht, solange die Stadt bei kostenpflichtigen Einsätzen genau dafür per Satzung Geld eintreibt. Das ist Schildbürgertum.
    Wer isst eigentlich seine Bockwürste mit Kaffee? Ich hab Senf lieber.

    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Außerdem habe ich die Erfahrung gemacht, dass Feuerwehr (oder natürlich auch andere große soziale Organisationsformen) und Vernunft zwei verschiedene Welten mit eine sehr überschaubaren Schnittmenge sind.
    Auch wieder wahr.

    Zitat Zitat von jumbo Beitrag anzeigen
    Ich möchte mich ja nun nicht die Stadtverwaltung in Schutz nehmen, aber so lange es keine Regelung im Bezug der entstehenden Verpflegungskosten gibt, haben die halt richtig gehandelt!
    Wenn die in der Satzung für Verpflegung der Einsatzkräfte Kostenanteile vorsehen, und andererseits real entstehende Verpflegungskosten nicht übernehmen, ist da gar nix mit richtig handeln.

  2. #2
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Nicht, solange die Stadt bei kostenpflichtigen Einsätzen genau dafür per Satzung Geld eintreibt. Das ist Schildbürgertum.
    Na, das steht ja hoffentlich außer Zweifel.
    Im o.g. Beispiel ging es aber um zwei Brandeinsätze, und die sind meines Wissen ja nicht kostenpflichtig im Sinne einer Gebühreneintreibung.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Na, das steht ja hoffentlich außer Zweifel.
    Im o.g. Beispiel ging es aber um zwei Brandeinsätze, und die sind meines Wissen ja nicht kostenpflichtig im Sinne einer Gebühreneintreibung.
    Das kommt darauf an, was brennt, und warum.

    Und auch, wenn kein Schuldner greifbar ist, sehe ich keinen Grund, warum die Kommune in der Frage zwischen gebührenpflichtigen Einsätzen und gebührenlosen unterscheiden sollte. Die Leute, die da arbeiten, sind die gleichen.

  4. #4
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    Ein Grund mehr, zu hinterfragen, warum bei gebührenpflichtigen Einsätzen der Schuldner für die Verpflegung aufkommen muss.

    Ich habe auf meiner letzten Krankenhausrechung übrigens keinen Kostenpunkt "Verpflegung für ärztliches und pflegerisches Personal" gefunden... Und soweit ich weiß, sind diese Kosten auch nicht DRG-umlagefähig!

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #5
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Ein Grund mehr, zu hinterfragen, warum bei gebührenpflichtigen Einsätzen der Schuldner für die Verpflegung aufkommen muss.
    Weil das nunmal notwendige Kosten sind, die bei solchen Einsatzdauern entstehen?

  6. #6
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    Inwiefern sind bei einem 3-stündigen Einsatz Ernährungskosten ein notwendiger Posten? Ich weiß nicht, wie es bei anderen aussieht, aber ich kann auch ohne zusätzliche Ernährung drei Stunden arbeiten.

    Wie gesagt: Ich rede nicht von Einsätzen, die in den Bereich von 6 Stunden oder drüber gehen.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Inwiefern sind bei einem 3-stündigen Einsatz Ernährungskosten ein notwendiger Posten? Ich weiß nicht, wie es bei anderen aussieht, aber ich kann auch ohne zusätzliche Ernährung drei Stunden arbeiten.
    Mal abgesehen von der sozialen Komponente, können drei Stunden zusätzlich durchaus lang werden, wenn der Einsatz morgens vor dem Frühstück begann oder am Abend vor dem Abendessen und die letzte Mahlzeit das Wurstbrot am Mittag war. Gerade freiwillige Kräfte erscheinen nunmal nicht gestärkt und ausgeruht zum Dienst sondern haben schon einen Arbeitstag hinter sich.

  8. #8
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    Andersherum wird ein Schuh draus: Wenn man die Verpflegung bei entsprechenden Einsätzen als notwendig erachtet (und das ist sie eben aus Gründen der Fürsorge und Erhaltung der Einsatzbereitschaft) und es keinen Kostenersatzpflichtigen gibt, bleibt der Träger der Feuerwehr halt auf den Kosten sitzen.

    Genau wie er ggf. für 20.000 l Schaummittel aufkommen muss, dass bei letzten, nicht kostenpflichtigen Brand benötigt wurden oder für das herangezogene Bauholz für Sicherungs- und Abstützmaßnahmen. Kosten durch Feuerwehreinsätze entstehen mitunter plötzlich und wenig voraussehbar.

    Warum das auf Deiner letzten Krankenhausrechnung nicht auftaucht? Keine Ahnung, aber wenn Du mal ein Haus baust und Deine Freunde Dir einen Samstag helfen, werden die sicher auch nicht so häufig wiederkommen, wenn Du nach getaner Arbeit sagt: "Danke fürs Helfen, ihr könnt ja noch kurz aufräumen und dann nach Hause gehen, was essen."

  9. #9
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Wenn man die Verpflegung bei entsprechenden Einsätzen als notwendig erachtet (und das ist sie eben aus Gründen der Fürsorge und Erhaltung der Einsatzbereitschaft) ...
    Und genau an diesem Punkt habe ich meine Zweifel: Warum sollte eine Arbeitgeber für die Ernährung seiner Mitarbeiter verantwortlich sein? Wenn das so wäre, könnte der Arbeitgeber ja auch die Einhaltung eines Ernährungsplans einfordern (ebenfalls aus Gründen der Vorsorgepflicht). Das würde den meisten Fast-Food-Ketten nicht gefallen...


    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Genau wie er ggf. für 20.000 l Schaummittel aufkommen muss, dass bei letzten, nicht kostenpflichtigen Brand benötigt wurden oder für das herangezogene Bauholz für Sicherungs- und Abstützmaßnahmen. Kosten durch Feuerwehreinsätze entstehen mitunter plötzlich und wenig voraussehbar.
    Diese Kosten dürften im Haushaltsplan mit einberechnet sein.

    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    ... aber wenn Du mal ein Haus baust und Deine Freunde Dir einen Samstag helfen, werden die sicher auch nicht so häufig wiederkommen, wenn Du nach getaner Arbeit sagt: "Danke fürs Helfen, ihr könnt ja noch kurz aufräumen und dann nach Hause gehen, was essen."
    Wenn ich Freunde einlade, mir beim Hausbau zu helfen, dann zahle ich ihnen selbstverständlich das essen. Sie bekommen kein Geld von mir, sind nicht bei mir beschäftigt, kurz: Man nennt es Freundschaftsdienst.
    Wenn ich allerdings einen Handwerker einstelle, oder eine Firma beauftrage (und das dürft6e eher mit einer Feuerwehr vergleichbar sein), bin ich nicht für deren Verpflegung zuständig!

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