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Thema: Streit um Geld für Einsatzverpflegung

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  1. #1
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    Das gleiche gilt auch für den Wehrführer. Er hätte die 35 € auch aus eigener Tasche bezahlen und einfach gut sein lassen können. Warum sollte ein Bürgermeister etwas tun, wozu ein Wehrführer nicht bereit ist?
    Außerdem gibt es - man möge es kaum glauben - neben der Feuerwehr noch eine Menge anderer ehrenamtlicher Tätigkeiten in einer Kommune. Wenn der Bürgermeister da jedesmal mit (privaten) Spendierhosen durch die Gegend laufen müsste, wären diese Hosen wahrscheinlich schnell leer...

    Umgekehrt habe ich übrigens noch nie gehört, dass eine Feuerwehr die Einnahmen eines TdoT verzweifelt Richtung Kommune abgeben wollte...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Dass die gemeinsame Pizza oder was auch immer nach der Ölspur (ich übertreibe bewusst) allerdings von der Allgemeinheit bezahlt werden muss, ist für mich nicht einzusehen.
    Witzigerweise könnte man gerade bei einer Ölspur, wenn der Verursacher bekannt ist und die Beseitigung mehr als 3 Stunden dauert, problemlos nachher Pizza holen, weil lt. Kostensatzung extra dafür 3,60 pro Einsatzkraft in Rechnung gestellt werden.

    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Das gleiche gilt auch für den Wehrführer. Er hätte die 35 € auch aus eigener Tasche bezahlen und einfach gut sein lassen können. Warum sollte ein Bürgermeister etwas tun, wozu ein Wehrführer nicht bereit ist?
    Z.B. weil ein Bürgermeister u.a. für sowas eigene Haushaltsmittel vorhält, die sog. Verfügungsmittel. Da kann er nach Belieben etwas "spendieren", ohne gleich ans eigene Sparschwein zu müssen.

    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Umgekehrt habe ich übrigens noch nie gehört, dass eine Feuerwehr die Einnahmen eines TdoT verzweifelt Richtung Kommune abgeben wollte
    Jeder vernünftige Mensch organisiert eine auf Gewinn ausgerichtete Veranstaltung nicht in der Organisationsform der kommunalen Gefahrenabwehr, sondern als Verein o.ä..

  3. #3
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Jeder vernünftige Mensch organisiert eine auf Gewinn ausgerichtete Veranstaltung nicht in der Organisationsform der kommunalen Gefahrenabwehr, sondern als Verein o.ä..
    ... der wiederum für Bockwürste und Kaffee aufkommen könnte. Außerdem habe ich die Erfahrung gemacht, dass Feuerwehr (oder natürlich auch andere große soziale Organisationsformen) und Vernunft zwei verschiedene Welten mit eine sehr überschaubaren Schnittmenge sind... ;-) Aber das nur nebenbei...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #4
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    ... der wiederum für Bockwürste und Kaffee aufkommen könnte.
    Nicht, solange die Stadt bei kostenpflichtigen Einsätzen genau dafür per Satzung Geld eintreibt. Das ist Schildbürgertum.
    Wer isst eigentlich seine Bockwürste mit Kaffee? Ich hab Senf lieber.

    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Außerdem habe ich die Erfahrung gemacht, dass Feuerwehr (oder natürlich auch andere große soziale Organisationsformen) und Vernunft zwei verschiedene Welten mit eine sehr überschaubaren Schnittmenge sind.
    Auch wieder wahr.

    Zitat Zitat von jumbo Beitrag anzeigen
    Ich möchte mich ja nun nicht die Stadtverwaltung in Schutz nehmen, aber so lange es keine Regelung im Bezug der entstehenden Verpflegungskosten gibt, haben die halt richtig gehandelt!
    Wenn die in der Satzung für Verpflegung der Einsatzkräfte Kostenanteile vorsehen, und andererseits real entstehende Verpflegungskosten nicht übernehmen, ist da gar nix mit richtig handeln.

  5. #5
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Nicht, solange die Stadt bei kostenpflichtigen Einsätzen genau dafür per Satzung Geld eintreibt. Das ist Schildbürgertum.
    Na, das steht ja hoffentlich außer Zweifel.
    Im o.g. Beispiel ging es aber um zwei Brandeinsätze, und die sind meines Wissen ja nicht kostenpflichtig im Sinne einer Gebühreneintreibung.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Na, das steht ja hoffentlich außer Zweifel.
    Im o.g. Beispiel ging es aber um zwei Brandeinsätze, und die sind meines Wissen ja nicht kostenpflichtig im Sinne einer Gebühreneintreibung.
    Das kommt darauf an, was brennt, und warum.

    Und auch, wenn kein Schuldner greifbar ist, sehe ich keinen Grund, warum die Kommune in der Frage zwischen gebührenpflichtigen Einsätzen und gebührenlosen unterscheiden sollte. Die Leute, die da arbeiten, sind die gleichen.

  7. #7
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    Ein Grund mehr, zu hinterfragen, warum bei gebührenpflichtigen Einsätzen der Schuldner für die Verpflegung aufkommen muss.

    Ich habe auf meiner letzten Krankenhausrechung übrigens keinen Kostenpunkt "Verpflegung für ärztliches und pflegerisches Personal" gefunden... Und soweit ich weiß, sind diese Kosten auch nicht DRG-umlagefähig!

    Gruß, Mr. Blaulicht

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