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Thema: Streit um Geld für Einsatzverpflegung

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  1. #1
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    Um nochmals auf den Ursprungsbeitrag zurückzukommen: Die Kosten sind für Mahlzeiten nach einem Einsatz entstanden, also meinem Verständnis nach zu einer Zeit, wo man auch heim gehen kann und dort etwas essen kann.
    Dass eine Verpflegung für längere Einsätze gesichert sein muss, steht außer Frage. Dass die gemeinsame Pizza oder was auch immer nach der Ölspur (ich übertreibe bewusst) allerdings von der Allgemeinheit bezahlt werden muss, ist für mich nicht einzusehen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
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    bei allem Respekt.. es geht hier um 35 Euro nicht um 3500.... alleine um Unruhe zu vermeiden hätte so mancher Verantwortungsvolle Bürgermeister die paar Taler aus eigener Tasche entrichtet... der Austritt von FA Angehörigen wegen dieses Betrages sollte schwerer wiegen.
    Aber allen Anschein nach haben unsere Politiker immer noch nicht begriffen das ein Wandel stattfindet und der Ehrenamtler auf der Liste der aussterbenden Spezies steht...
    Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.

  3. #3
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    Das gleiche gilt auch für den Wehrführer. Er hätte die 35 € auch aus eigener Tasche bezahlen und einfach gut sein lassen können. Warum sollte ein Bürgermeister etwas tun, wozu ein Wehrführer nicht bereit ist?
    Außerdem gibt es - man möge es kaum glauben - neben der Feuerwehr noch eine Menge anderer ehrenamtlicher Tätigkeiten in einer Kommune. Wenn der Bürgermeister da jedesmal mit (privaten) Spendierhosen durch die Gegend laufen müsste, wären diese Hosen wahrscheinlich schnell leer...

    Umgekehrt habe ich übrigens noch nie gehört, dass eine Feuerwehr die Einnahmen eines TdoT verzweifelt Richtung Kommune abgeben wollte...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #4
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Dass die gemeinsame Pizza oder was auch immer nach der Ölspur (ich übertreibe bewusst) allerdings von der Allgemeinheit bezahlt werden muss, ist für mich nicht einzusehen.
    Witzigerweise könnte man gerade bei einer Ölspur, wenn der Verursacher bekannt ist und die Beseitigung mehr als 3 Stunden dauert, problemlos nachher Pizza holen, weil lt. Kostensatzung extra dafür 3,60 pro Einsatzkraft in Rechnung gestellt werden.

    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Das gleiche gilt auch für den Wehrführer. Er hätte die 35 € auch aus eigener Tasche bezahlen und einfach gut sein lassen können. Warum sollte ein Bürgermeister etwas tun, wozu ein Wehrführer nicht bereit ist?
    Z.B. weil ein Bürgermeister u.a. für sowas eigene Haushaltsmittel vorhält, die sog. Verfügungsmittel. Da kann er nach Belieben etwas "spendieren", ohne gleich ans eigene Sparschwein zu müssen.

    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Umgekehrt habe ich übrigens noch nie gehört, dass eine Feuerwehr die Einnahmen eines TdoT verzweifelt Richtung Kommune abgeben wollte
    Jeder vernünftige Mensch organisiert eine auf Gewinn ausgerichtete Veranstaltung nicht in der Organisationsform der kommunalen Gefahrenabwehr, sondern als Verein o.ä..

  5. #5
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Jeder vernünftige Mensch organisiert eine auf Gewinn ausgerichtete Veranstaltung nicht in der Organisationsform der kommunalen Gefahrenabwehr, sondern als Verein o.ä..
    ... der wiederum für Bockwürste und Kaffee aufkommen könnte. Außerdem habe ich die Erfahrung gemacht, dass Feuerwehr (oder natürlich auch andere große soziale Organisationsformen) und Vernunft zwei verschiedene Welten mit eine sehr überschaubaren Schnittmenge sind... ;-) Aber das nur nebenbei...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  6. #6
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    ... der wiederum für Bockwürste und Kaffee aufkommen könnte.
    Nicht, solange die Stadt bei kostenpflichtigen Einsätzen genau dafür per Satzung Geld eintreibt. Das ist Schildbürgertum.
    Wer isst eigentlich seine Bockwürste mit Kaffee? Ich hab Senf lieber.

    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Außerdem habe ich die Erfahrung gemacht, dass Feuerwehr (oder natürlich auch andere große soziale Organisationsformen) und Vernunft zwei verschiedene Welten mit eine sehr überschaubaren Schnittmenge sind.
    Auch wieder wahr.

    Zitat Zitat von jumbo Beitrag anzeigen
    Ich möchte mich ja nun nicht die Stadtverwaltung in Schutz nehmen, aber so lange es keine Regelung im Bezug der entstehenden Verpflegungskosten gibt, haben die halt richtig gehandelt!
    Wenn die in der Satzung für Verpflegung der Einsatzkräfte Kostenanteile vorsehen, und andererseits real entstehende Verpflegungskosten nicht übernehmen, ist da gar nix mit richtig handeln.

  7. #7
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Nicht, solange die Stadt bei kostenpflichtigen Einsätzen genau dafür per Satzung Geld eintreibt. Das ist Schildbürgertum.
    Na, das steht ja hoffentlich außer Zweifel.
    Im o.g. Beispiel ging es aber um zwei Brandeinsätze, und die sind meines Wissen ja nicht kostenpflichtig im Sinne einer Gebühreneintreibung.

  8. #8
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Um nochmals auf den Ursprungsbeitrag zurückzukommen: Die Kosten sind für Mahlzeiten nach einem Einsatz entstanden, also meinem Verständnis nach zu einer Zeit, wo man auch heim gehen kann und dort etwas essen kann.
    Das hat auch etwas mit sozialer Kompetenz zu tun ...

    Der Bürgermeister kann ja mit seinen Mitarbeitern nach dem Einsatz Fahrzeug und Gerät wieder in aller Ruhe einsatzbereit machen, während die ehrenamtlichen FA nach Hause gehen, um endlich etwas zu essen ...

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