Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
Um bei Deinem Beispiel zu bleiben:

Es dürfte allgemein Usus sein, dass bei den meisten Jobs von 8-16:00 Uhr eine Mittagspause vorgesehen ist, die auch meist in der Zeit zwischen 12:00 und 13:00 Uhr genommen wird.
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Gruß, Mr. Blaulicht
ICh würde mal sagen das kommt SEHR Stark auf die Berufliche Situation an.
Bei Personal welches in einem Bürokomplex oder ähnliches mit Mensa arbeiet wo auch noch die Essenspreise vom Arbeitgeber subventioniert ist wird das oft zutreffen.
Genauso wie bei vielen Krankenhausmitarbeitern / Pflegeheimmitarbeitern zum bleistift auch - zumindest wenn dort auch die vergünstige oder gar kostenlose Verpflegung üblich ist.

Bei Mitarbeitern in kleinen bis mittleren Betrieben sieht es aber ganz anders aus. Dort gibt es keine Mensa und selten die Möglichkeit sich günstig ein Mittagessen zuzubereiten. MAximal eine Mikrowelle für ein Fertiggericht ist vorhanden was einem dann aber auch schnell zum Hals raus hängt. Wenn man etwas mehr wollte müsste man wieder einen Gastronomiebetrieb extern aufsuchen was wieder mehr kostet.

Aus diesem Grund ist es gerade in diesen Kreisen üblich das es zum Mittag ebend keine Vollwertige Mahlzeit gibt sondern wirklich nur eine belgte Stulle oder Joghurt, evtl. mal eine Mikrowellensuppe zur Abwechslung. Das Abendessen ist dann -auch aus Kostengründen- die Hauptmahlzeit des Tages...
(Und jetzt überlege mal welche Beschäftigungsbedingungen bei den Freiwilligen der meisten Feuerwehren wohl am ehesten Anzutreffen sind...)

Bei mir war es zum beispiel in der Ausbildung so das wir immer Donnerstags als Azubis zusammen mittags Pizza bestellt haben. Alle anderen Tage habe ich nur um 10.00 mein Brötchen gegessen und dann bis zum Feierabend durchgezogen. Auch schon deshalb weil wir volle Gleitzeit hatten und so natürlich eher Feierabend hatten. Wenn ich dann nach Hause gekommen bin hatte ich schon richtig Kohldampf.
Klar - mit Ausnahme besonders extremer Temperaturbedingungen oder sonstigen hohen körperlichen Belastungen ist selbst wenn dann anschließend an einem diesem Arbeitstag folgendem Sechsstundeneinsatz nicht einmal Trinkwasser zur Verfügung stehen würde bei einer real Feuerwehrtauglichen Person keine Gesundheitsgefahr zu befürchten.

Aber es wird doch schon ein erhebliches Unwohlsein ausgelöst werden können was durchaus in der gefühlten Wahrnehmung mit LEICHTEN Schmerzen vergleichbar sein kann.

Und ich bin der Meinung das eine rein Freiwillige Einsatzkraft die Ihren Dienst für die Allgemeinheit verrichtet und sich genausogut im Liegestuhl neben dem Grill ahlen könnte wie viele andere sich dies nicht antun muss. Irgendwo hat alles seine Grenzen.

Natürlich bedeutet dies nicht das automatisch bei jedem Einsatz das Catering aufgefahren werden muss. Das kommt doch sehr stark auf die Umstände an.
Aber es sollte kein Zweifel daran bestehen das wenn der Einsatzleiter dies für nötig erachtet dies -sofern die Verhältnissmäßigkeit gewahrt ist- dies ohne jede Diskussion unterstützt wird. Und für einen Betrag von 35 Euro da wegen den Gemeindefinanzen die Erstattung der aus dem Privatvermögen der freiwilligen Einsatzkraft vorgelegten Beträge zu verweigern ist da einfach eine Unverschämtheit! Zumal die 35 Euro ja sogar der Betrag für ZWEI Einsätze zusammen sind.

Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
Damit ich nicht falsch verstanden werde: Ich habe durchaus nix dagegen, wenn Kommunen auch verpflegungstechnisch an ihre Feuerwehrleute denken. Daraus aber einen Anspruch abzuleiten, halte ich persönlich für falsch, zumindest für fragwürdig.

Gruß, Mr. Blaulicht
Naja - der Gesetzgeber sieht das mit dem Anspruch wohl anders...
Zumindest findet sich dieser Anspruch in den meisten Bundesländern entweder in den Feuerwehrgesetzen (direkt) oder in den ergänzenden Bestimmungen. Auch bei den anderen Staatlichen BOS und dem KatS gibt es ähnliche Richtlinien.

Gruß
Carsten