Ich schließe mich den Vorrednern an!
Ich würde mich "bedanken" wenn mir zu Hause ein Mißgeschick passiert und dieses dann auch noch im Internet publiziert wird....
SO: http://feuerwehr-ganderkesee.de/eins...sk=show&id=156 finde ich das noch OK, aber mit genauen Kartenangaben UND Einsatzmeldung - geht gar nicht.
1.) TKG §88,89,90 - Abhörberbot, Verbot der Weitergabe an Dritte, etc.
2.) ethische & moralische Verpflichtung den Betroffenen gegenüber. Zum einen handelt es sich um Menschen, die einen Schicksalsschlag erlitten haben (Unfall, Verletzung oder Verlusst von Sachgütern) zum Anderen die öffentliche Blossstellung. (z.B. Tragehilfe für den Rettungsdienst bei adipösen Patienten...)