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Thema: Alarmdurchsagen öffentlich

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Von mir ein ganz klares Nein!

    Einsatzdoku und anzeige bei Google Maps, ja. Aber da du weder den Funk abhören noch mitschneiden darfst, würde ich das ganze auch nicht online stellen.

    Auch wenn das ganze in einer Landfunkstelle oder ähnliches gemacht wird sind es vertrauliche Daten.

  2. #2
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    Im Zweifel immer sein lassen

  3. #3
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    Wobei ich mich da irgendwie Frage, wo da der Sinn ist..?
    Für den interessierten Laien ist es sicherlich relativ egal, wie genau nun die Durchsage lautete..

    Nicht alles, was machbar is, is auch immer sinnvoll. ^^
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  4. #4
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    Also wir haben auf unserer Homepage beim Einsatzort maximal die Straße angegeben. Auf keinen Fall die Hausnummer oder die genauen Koordinaten.

    Man sollte schon ein wenig vorsichtig sein, welche Daten man von Einsatzstellen veröffentlicht, da damit ja Geschädigte identifizierbar werden.
    Ich bin der Meinung, dass es für die Öffentlichkeit absolut ausreichend ist, zu erfahren DASS die Feuerwehr im Einsatz war, was passiert ist, und grob in welchem Gebiet.

    Gruß,
    ahk

  5. #5
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    @ahk:

    Sehr vorbildlich!

    Man muss gerade im Hinblick auf Veröffentlichungen im Internet sehr vorsichtig sein. Da kann schnell mal eine sehr teure Abmahnung reinflattern.

    Das ist nicht nur eine Sache des Datenschutzes, sondern auch des Kunsturhebergesetzes, nach dem jeder, dessen Konterfei veröffentlicht werden soll, seine ausdrückliche Einwilligung geben muss.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  6. #6
    Keen Gast
    Alleine Google Maps mit den Einsatzorten ist sehr gewagt! Bei einem PKW-Brand auf öffentlicher Straße mag das noch gehen, aber Häuser etc. anzuzeigen ist nicht korrekt!

    Schreibt doch einfach die Alarmdurchsage in eigene Worte bzw. nimm die Hauptbegriffe heraus. Den Rest haben die Vorschreiber schon gesagt ;)

  7. #7
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    Der Mitschnitt und Veröffentlichung von Funkgesprächen (und dazu gehört eine Alarmdurchsage) des BOS-Funkes ist nicht nur nicht erlaub sondern sogar verboten! Kann mit Zuchthaus bestraft werden.

    Es heisst ja nicht umsonst: "nichtöffentlicher Meterwellenfunk".

    Übrigens, das Abhören von BOS-Kanälen ohne damit beauftragt zu sein, ist ebenfalls verboten. Siehe: http://www.funkmeldesystem.de/foren/...ad.php?t=50390

    Gruß Knut
    -----------------------------------------------

    "Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
    (J. Stiegel, 2009)

  8. #8
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    Ich schließe mich den Vorrednern an!

    Ich würde mich "bedanken" wenn mir zu Hause ein Mißgeschick passiert und dieses dann auch noch im Internet publiziert wird....

    SO: http://feuerwehr-ganderkesee.de/eins...sk=show&id=156 finde ich das noch OK, aber mit genauen Kartenangaben UND Einsatzmeldung - geht gar nicht.

    1.) TKG §88,89,90 - Abhörberbot, Verbot der Weitergabe an Dritte, etc.

    2.) ethische & moralische Verpflichtung den Betroffenen gegenüber. Zum einen handelt es sich um Menschen, die einen Schicksalsschlag erlitten haben (Unfall, Verletzung oder Verlusst von Sachgütern) zum Anderen die öffentliche Blossstellung. (z.B. Tragehilfe für den Rettungsdienst bei adipösen Patienten...)

  9. #9
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    Zitat Zitat von Keen Beitrag anzeigen
    Alleine Google Maps mit den Einsatzorten ist sehr gewagt! Bei einem PKW-Brand auf öffentlicher Straße mag das noch gehen, aber Häuser etc. anzuzeigen ist nicht korrekt!
    Das seh ich zwiegespalten. Hier kann man die selbe Diskussion anwenden, die aktuell zu Google Street View läuft.

    Wenn du bei dir zuhause zufällig die Straße lang läufst, dann kannst du bei jedem deiner Nachbarn das Haus betrachten, in den Garten schauen, ggf. durch die Fenster ins Haus schauen. Und wenn du jeden Tag (z.B. auf dem Weg zur Arbeit) an dem Haus vorbei läufst, dann kannst du sogar noch zeitliche Veränderungen entdecken. Ist alles völlig normal und nicht im geringsten verboten.

    Google Street View bringt nun ein schlecht aufgelöstest, aus relativ starren Richtungen aufgenommenes, veraltetes Standbild des selben Hauses ins Internet. Und DAS soll plötzlich verboten sein??? Wo ist da der Unterschied??

    Genau das gleiche kannst du auf das Thema hier anwenden. Wenn es bei deinem Nachbarn brennt, stehen hunderte Gaffer auf der Straße und verfolgen Live, wie die Löschmaßnahmen ablaufen. Ggf. sehen sie sogar noch live, wie die verletzte Nachbarin in einem RTW abtransportiert wird, oder der tote Hund aus dem Haus geholt wird. Durch Mundpropaganda und Multiplikation wissen danach locker mehrere tausend Leute, dass es bei deinem Nachbarn gebrannt hat.

    So und jetzt mach ich auf ner Google Maps Karte ein Symbol über das betreffende Haus und schreibe in den Balloon "Wohnungsbrand, 1 Verletzte Person".

    Wo ist da der Unterschied???? Was kann denn daran moralisch und rechtlich verwerflich sein, wenn ich Informationen ins Netz stelle, die öffentlich eh bekannt sind?

    Ich denke wir befinden uns hier in einer Grauzone, die gesetzlich nicht klar definiert ist. Ich glaub solange man mit gesundem Menschenverstand agiert und sich wirklich auf ein paar nennenswerte, harmlose Details im Einsatzbericht beschränkt, kann keiner etwas dagegen sagen, wenn man Einsatzberichte samt Karte im Internet veröffentlicht. Klar ist, dass man keine persönlichen Daten oder Bilder ins Netz stellen sollte, die gegen Persönlichkeitsrechte etc. verstoßen. Aber das nennen einer Einsatzadresse, ist das schon ein Verstoß gegen das Persönlichkeits und Selbstbestimmungsrecht, wenn ja doch - wie oben schon gesagt - der Einsatz an sich in ungeschützter Öffentlichkeit abgelaufen ist?

    Im Gegenteil, können wir uns nicht sogar auf Meinungs- und Pressefreiheit berufen?

    Und wenn sich mal einer beschwert, kann man den konkreten Fall immernoch unkenntlich machen, bzw. im schlimmsten Fall würde ich es sogar auf einen gerichtlichen Beschluss ankommen lassen.

    Gruß Joachim
    Geändert von MiThoTyN (09.02.2011 um 14:20 Uhr)

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