Der Mitschnitt und Veröffentlichung von Funkgesprächen (und dazu gehört eine Alarmdurchsage) des BOS-Funkes ist nicht nur nicht erlaub sondern sogar verboten! Kann mit Zuchthaus bestraft werden.
Es heisst ja nicht umsonst: "nichtöffentlicher Meterwellenfunk".
Übrigens, das Abhören von BOS-Kanälen ohne damit beauftragt zu sein, ist ebenfalls verboten. Siehe: http://www.funkmeldesystem.de/foren/...ad.php?t=50390
Gruß Knut
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"Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
(J. Stiegel, 2009)