Der Mitschnitt und Veröffentlichung von Funkgesprächen (und dazu gehört eine Alarmdurchsage) des BOS-Funkes ist nicht nur nicht erlaub sondern sogar verboten! Kann mit Zuchthaus bestraft werden.

Es heisst ja nicht umsonst: "nichtöffentlicher Meterwellenfunk".

Übrigens, das Abhören von BOS-Kanälen ohne damit beauftragt zu sein, ist ebenfalls verboten. Siehe: http://www.funkmeldesystem.de/foren/...ad.php?t=50390

Gruß Knut