@knut

Von Seiten des RD ist der Vergleich mit der ärztlichen Schweigepflicht sicher berechtigt. Von Seiten der Feuerwehr ist mir so eine Analogie nicht bekannt. Da gehe ich auch nicht unbedingt ein solches "Vertrauensverhältnis" ein, wenn ich bei Herrn Müller Wasser aus dem Keller pumpe.

Wie gesagt, klar ist, dass im Einsatzbericht dann nicht erscheinen sollte, dass Herr Müller ein SM-Studio im Keller betreibt.

Ein RD-Einsatz läuft meist ja auch anders ab. Da kommt ein RTW, bleibt ein paar Minuten vor irgend einem Haus stehen, und fährt nach noch ein paar Minuten entweder mit oder ohne Patient wieder weg. Die Öffentlichkeit bekommt tatsächlich wenig davon mit, was da tatsächlich passiert ist. Da im Nachhinein einen Einsatzbericht im Netz zu veröffentlichen hat sicherlich einen anderen Stellenwert, als wenn das Dachgeschoss für die ganze Stadt weithin sichtbar brennt. :-)

Wie auch immer, man muss sich tatsächlich darüber im Klaren sein, dass die findigen Juristen einem aus solchen Sachen immer einen Strick drehen können, wenn sie wollen. Da schließe ich mich dir an.

Gruß Joachim