Als Einsatzbeteiligter gehst Du ein besonderes Vertrauensverhältnis mit den Geschädigten ein. Bei Ärzten wird dies "Schweigepflicht" genannt und ist hier gesetzlich geregelt. Bei Rettungsdiensteinsätzen ergeht hierraus eine sog. "erweiterte Schweigepflicht" aller Erfüllungsgehilfen.
Das Veröffentlichen der Adresse eines Feuerwehreinsatzes ist per se nicht strafbar, könnte aber von findigen Juristen als Bruch des besonderen Vertrauensverhältnis ausgelegt werden und zu einer Zivilrechtlichen Klage führen. Welchen Erfolg eine solche hätte ist mir aber unklar.
Auf jedenfall muss auf Bitten des Geschädigten die Adresse gelöscht werden. Analog dem "pixeln" von Google Street-View.
Soweit meine Sicht der Dinge,
Knut
-----------------------------------------------
"Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
(J. Stiegel, 2009)