Das seh ich zwiegespalten. Hier kann man die selbe Diskussion anwenden, die aktuell zu Google Street View läuft.
Wenn du bei dir zuhause zufällig die Straße lang läufst, dann kannst du bei jedem deiner Nachbarn das Haus betrachten, in den Garten schauen, ggf. durch die Fenster ins Haus schauen. Und wenn du jeden Tag (z.B. auf dem Weg zur Arbeit) an dem Haus vorbei läufst, dann kannst du sogar noch zeitliche Veränderungen entdecken. Ist alles völlig normal und nicht im geringsten verboten.
Google Street View bringt nun ein schlecht aufgelöstest, aus relativ starren Richtungen aufgenommenes, veraltetes Standbild des selben Hauses ins Internet. Und DAS soll plötzlich verboten sein??? Wo ist da der Unterschied??
Genau das gleiche kannst du auf das Thema hier anwenden. Wenn es bei deinem Nachbarn brennt, stehen hunderte Gaffer auf der Straße und verfolgen Live, wie die Löschmaßnahmen ablaufen. Ggf. sehen sie sogar noch live, wie die verletzte Nachbarin in einem RTW abtransportiert wird, oder der tote Hund aus dem Haus geholt wird. Durch Mundpropaganda und Multiplikation wissen danach locker mehrere tausend Leute, dass es bei deinem Nachbarn gebrannt hat.
So und jetzt mach ich auf ner Google Maps Karte ein Symbol über das betreffende Haus und schreibe in den Balloon "Wohnungsbrand, 1 Verletzte Person".
Wo ist da der Unterschied???? Was kann denn daran moralisch und rechtlich verwerflich sein, wenn ich Informationen ins Netz stelle, die öffentlich eh bekannt sind?
Ich denke wir befinden uns hier in einer Grauzone, die gesetzlich nicht klar definiert ist. Ich glaub solange man mit gesundem Menschenverstand agiert und sich wirklich auf ein paar nennenswerte, harmlose Details im Einsatzbericht beschränkt, kann keiner etwas dagegen sagen, wenn man Einsatzberichte samt Karte im Internet veröffentlicht. Klar ist, dass man keine persönlichen Daten oder Bilder ins Netz stellen sollte, die gegen Persönlichkeitsrechte etc. verstoßen. Aber das nennen einer Einsatzadresse, ist das schon ein Verstoß gegen das Persönlichkeits und Selbstbestimmungsrecht, wenn ja doch - wie oben schon gesagt - der Einsatz an sich in ungeschützter Öffentlichkeit abgelaufen ist?
Im Gegenteil, können wir uns nicht sogar auf Meinungs- und Pressefreiheit berufen?
Und wenn sich mal einer beschwert, kann man den konkreten Fall immernoch unkenntlich machen, bzw. im schlimmsten Fall würde ich es sogar auf einen gerichtlichen Beschluss ankommen lassen.
Gruß Joachim