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Thema: Alarmdurchsagen öffentlich

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  1. #1
    Registriert seit
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    Alarmdurchsagen öffentlich

    Ich bin dabei, über personalisiertes Google Maps, sämtliche Einsätze unserer Wehr zu dokumentieren und mit Daten zu hinterlegen.

    Jetzt ist mir ein Bonus eingefallen, dass ich auch noch die Alarmdurchsagen zu den Einsätzen habe, allerdings aus rechtlicher Sicht nicht informiert bin ob ich diese öffentlich machen kann oder nicht?!

    In weiterer Folge sollte dann mal auf der Homepage der Wehr eine Verlinkung zu Google Maps sein wo man das einsehen kann, die Bilder gucken, die Einsatzdoku lesen und vielleicht auch die Durchsagen anhören ... aber DARF ich das überhaupt?!

  2. #2
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    Von mir ein ganz klares Nein!

    Einsatzdoku und anzeige bei Google Maps, ja. Aber da du weder den Funk abhören noch mitschneiden darfst, würde ich das ganze auch nicht online stellen.

    Auch wenn das ganze in einer Landfunkstelle oder ähnliches gemacht wird sind es vertrauliche Daten.

  3. #3
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    Im Zweifel immer sein lassen

  4. #4
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    Wobei ich mich da irgendwie Frage, wo da der Sinn ist..?
    Für den interessierten Laien ist es sicherlich relativ egal, wie genau nun die Durchsage lautete..

    Nicht alles, was machbar is, is auch immer sinnvoll. ^^
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  5. #5
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    Also wir haben auf unserer Homepage beim Einsatzort maximal die Straße angegeben. Auf keinen Fall die Hausnummer oder die genauen Koordinaten.

    Man sollte schon ein wenig vorsichtig sein, welche Daten man von Einsatzstellen veröffentlicht, da damit ja Geschädigte identifizierbar werden.
    Ich bin der Meinung, dass es für die Öffentlichkeit absolut ausreichend ist, zu erfahren DASS die Feuerwehr im Einsatz war, was passiert ist, und grob in welchem Gebiet.

    Gruß,
    ahk

  6. #6
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    382
    @ahk:

    Sehr vorbildlich!

    Man muss gerade im Hinblick auf Veröffentlichungen im Internet sehr vorsichtig sein. Da kann schnell mal eine sehr teure Abmahnung reinflattern.

    Das ist nicht nur eine Sache des Datenschutzes, sondern auch des Kunsturhebergesetzes, nach dem jeder, dessen Konterfei veröffentlicht werden soll, seine ausdrückliche Einwilligung geben muss.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

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