Es ist ja eigentlich ganz einfach :

Wer darf intubieren --> der, der es sicher kann!

Wer von sich behauptet, er kann intubieren und jährlich ca. 12 oder mehr Intubationen unter ärztlicher Aufsicht (z.B. im OP) erfolgreich nachweisen kann, der darf es auch. 12 Intubationen sind hier ein Richtwert, auf den Richter gerne mal zugreifen. Hierbei ist es unerheblich welchen Titel man hat.

Wer darf einen LT einsetzen --> der, der es sicher kann!

Nach entsprechender Ausbildung und entsprechendem Training. Der Titel (EH,RettAss, etc.) spielt auch hierbei keine Rolle.

ABER!!!
Wer darf mit einem Beatmungsbeutel beatmen --> der, der es sicher kann!

Und genau hier sehe ich eher ein Problem. Die Beutel-Maskenbeatmung ist meiner ganz persönlichen Meinung nach bedeutend schwieriger, als die Beutel-LT Beatmung. Bei Standorten der Freiwilligen Feuerwehr wäre eine normale Beatmungshilfe wohl eher angebracht, als ein Beatmungsbeutel, egal ob mit Maske oder LT oder sonstwas...allein schon wegen der geringen Übungsfrequenz. Ausnahme, man hat einige rettungsdienstliche Fachleute in den Reihen.
Wenn ich hier einige meiner RettAss i.P. bei der Beutel-Maskenbeatmung sehe, wird es einem ganz anders und man sieht deutlich einen Ausbildungsbedarf.

@Firefighter_Germany: Dich kann einzig und allein ein Patient erfolgreich verklagen. Die Klage eines Notarztes hätte keinerlei Aussicht auf Erfolg, es sei denn, Du hättest die Körperverletzung an ihm selber vorgenommen ;)

Und eins noch ... ich weiß, die deutsche Rechtschreibung hat es in sich, aber gebt Euch doch bitte wenigstens ein bischen Mühe. Es ist echt grauselig.


Gruß
Michael