@TropicOrange
Zum Thema LT: Ich bin in einer sehr oft geforderten HvO-Gruppe. Seit ca. zwei Jahren haben wir den LT im Einsatz. Von den ca. 250 HvO-Einsätzen in der Zeit waren 3 der 4 mit LT-Einsatz. on daher stehen Aufwand und nutzen in schlechtem Verhältnis.
Du kannst aber auch mal zurück schauen: Wie oft ättest du oder Deine Kammerade in den letzten Jahren den LT gebraucht?
Zweiter Aspekt: Bezahlt das Projekt die Kommne? Ist das eine Pflicht-, Kann- oder Nichtaufgabe der Feuerwehr?
Und zum Thema SEG bleibt m Stall: Das darf nicht sein. Hab gerade das RDG Bayern überflogen, aber keinen § gefunden der aussagt, die Brandabsicherung eine RD-Aufgabe ist.
Nach BG-Recht sind bei gefahrengeneigten Tätigkeiten ein ausreichender Sanitätsdienst vorzuhalten. Bei sehr hohem Risiko (wovon bei Brandeinsätzen mit Gebäuden regelmäßig ausgegangen werden kann) ist sogar ein Sanitätsraum (Edit: mit Liegemöglichkeit) (sprich KTW oder RTW) vorzuhalten.
Da aber der RD nicht zuständig ist, sollte die SEG alamiert werden (mit entsprechenderKostenübernahme durch die Kommune, welche aber den Betrag ihrerseits wieder von der Gebäudebrandversicherung bekommt -> durchlaufender Posten).
Alternativ haltet Ihr das Material (KTW, RTW + X für größeres) mit Personal und Ausbildung selber vor.
Gruß
Simon