Zitat Zitat von Firefighter_Germany Beitrag anzeigen
Also ich finde du solltest dich mal an den Ärztlichenleiter Rettungsdienst in deinem Landkreis wänden und an deinen Löschzugführer bzw. Wehrführer. Rechtlich ist diese ganze sache halt eine Grauzone... Man steht im Rettungsdienst immer mit einem Bein im Knast... Es brauch nur ein Notarzt zur Einsatzstelle kommen den das nicht passt das du als Nichtarzt den Patienten intubiert hast und schon hast du eine Klage am Arsch.... Überlegt euch mal lieber ob ihr euch nicht einen Beatmungsbeutel auf euren Notfallrucksack packt und du deine Kameraden mal anleitest damit vernünftig zu Beatmen bevor ihr irgend welchen leuten Schläuche in die Hälse schiebt. Es wird ja auch ganz klar so Ausgebildet man beginnt mit der wenigst invasiven Maßnahme und das ist nunmal die Maskenbeatmung.
und genau das stmmt ebend nicht mehr!