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Thema: Macht ein Larynxtubus-Set für die Freiwillige Feuerwehr Sinn?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Firefighter_Germany Beitrag anzeigen
    Bei Ersthelfern ist es so...
    *LOL* Sorry ... *hust* ... du solltest dich ganz dringend mal über die geltenden Rechtsgrundlagen informieren - insbesondere im Hinblick auf die Tatsache, das der LT seit letztem Jahr fester Bestandteil der sanitätsdienstlichen Ausbildung in HiOrgs ist.

    Und diese Sanis sind rechtlich gesehen auch nur Ersthelfer ...
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
    Sapere aude! (Horaz)

  2. #2
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    da die vorgabe des fragenden klar feststeht ( RH/RS/San) sollte man nicht von ersthelfern reden.

  3. #3
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    Zitat Zitat von thorben1248 Beitrag anzeigen
    da die vorgabe des fragenden klar feststeht ( RH/RS/San) sollte man nicht von ersthelfern reden.
    Sorry das ich widerspreche, RH und SAN sind rechtlich Ersthelfer - finde nur grad die Urteile dazu nicht ... *wühl*
    Ansonsten hast du natürlich recht.
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
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  4. #4
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    Es ist ja eigentlich ganz einfach :

    Wer darf intubieren --> der, der es sicher kann!

    Wer von sich behauptet, er kann intubieren und jährlich ca. 12 oder mehr Intubationen unter ärztlicher Aufsicht (z.B. im OP) erfolgreich nachweisen kann, der darf es auch. 12 Intubationen sind hier ein Richtwert, auf den Richter gerne mal zugreifen. Hierbei ist es unerheblich welchen Titel man hat.

    Wer darf einen LT einsetzen --> der, der es sicher kann!

    Nach entsprechender Ausbildung und entsprechendem Training. Der Titel (EH,RettAss, etc.) spielt auch hierbei keine Rolle.

    ABER!!!
    Wer darf mit einem Beatmungsbeutel beatmen --> der, der es sicher kann!

    Und genau hier sehe ich eher ein Problem. Die Beutel-Maskenbeatmung ist meiner ganz persönlichen Meinung nach bedeutend schwieriger, als die Beutel-LT Beatmung. Bei Standorten der Freiwilligen Feuerwehr wäre eine normale Beatmungshilfe wohl eher angebracht, als ein Beatmungsbeutel, egal ob mit Maske oder LT oder sonstwas...allein schon wegen der geringen Übungsfrequenz. Ausnahme, man hat einige rettungsdienstliche Fachleute in den Reihen.
    Wenn ich hier einige meiner RettAss i.P. bei der Beutel-Maskenbeatmung sehe, wird es einem ganz anders und man sieht deutlich einen Ausbildungsbedarf.

    @Firefighter_Germany: Dich kann einzig und allein ein Patient erfolgreich verklagen. Die Klage eines Notarztes hätte keinerlei Aussicht auf Erfolg, es sei denn, Du hättest die Körperverletzung an ihm selber vorgenommen ;)

    Und eins noch ... ich weiß, die deutsche Rechtschreibung hat es in sich, aber gebt Euch doch bitte wenigstens ein bischen Mühe. Es ist echt grauselig.


    Gruß
    Michael

  5. #5
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    Zitat Zitat von Paramedic Beitrag anzeigen
    Die Beutel-Maskenbeatmung ist meiner ganz persönlichen Meinung nach bedeutend schwieriger, als die Beutel-LT Beatmung.
    Kann ich so nicht bestätigen. Es ist wie bei vielem ... es gibt schwarz und weiss und dazwischen eine ganze Menge grau.
    Hatte selbst mit Patienten zu tun, bei denen sich die Beutel/Masken-Beatmung einfacher gestaltete als das Legen des LT incl Beatmung darüber.

    Zitat Zitat von Paramedic Beitrag anzeigen
    Bei Standorten der Freiwilligen Feuerwehr wäre eine normale Beatmungshilfe wohl eher angebracht, als ein Beatmungsbeutel, egal ob mit Maske oder LT oder sonstwas...allein schon wegen der geringen Übungsfrequenz. Ausnahme, man hat einige rettungsdienstliche Fachleute in den Reihen.
    ACK.
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
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  6. #6
    Braun Gast
    Es ist schlichtweg auch eine Haftungsfrage. Wer haftet bei einer Komplikation.
    Und genau darauf kommt es im Zweifel an. Der Versuchungsträger wird im Zweifel nur in Vorlage gehen, wenn ein nicht der ärztlichen Heilkunst zugelassener, eine ärztliche Maßnahme durchführt.
    Ob man sich zu einer Intubation entscheidet, obwohl man den Patienten genauso gut und gesichert über die Maskenbeatmung bis zum Eintreffen qualifizierter Hilfe beatmen konnte ist bestimmt eine der Hauptfragen der Gutachter sowie des angerufenen Gerichtes.
    In einem Land, wo Notkompetenz so unterschiedlich Interpretiert wird und die Sauerstoffgabe einer ärztlichen Anordnung bedarf (auch wen man das bereits nicht mehr nachvollziehen kann) währe ein Nichtarzt sehr gut beraten, sich vorher zu Informieren wer im Zweifel für sein tun Haftung trägt
    In der Klinik wird die Intubation durch Erfüllungsgehilfen, durch ärztliches Personal überwacht und dort haftet der Arzt oder dessen Versicherung ( -- des Trägers).


    Auf hoher See und vor Gericht ist man nur noch in „Gottes Hand“
    Daher last es euch durch den verantwortlichen Keilsfeuerwehrarzt schriftlich bestätigen, dass er das einsetzen einer Larynxmaske im eingetretenen Notfall anordnet.

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