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Thema: Macht ein Larynxtubus-Set für die Freiwillige Feuerwehr Sinn?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von 12fly Beitrag anzeigen
    Aber ich arbeite übermorgen mit unserem MPG-Spezialisten. Wenn du noch so lange warten kannst.
    Logisch. :)

  2. #2
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    jaaaaaaaaaaaa!!!!!!!!!!!!!!!

    ab sanitätshelfer mit ca. 2-4 stunden schulung!!!!

    super initiative!

  3. #3
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    Zitat Zitat von thorben1248 Beitrag anzeigen
    jaaaaaaaaaaaa!!!!!!!!!!!!!!!

    ab sanitätshelfer mit ca. 2-4 stunden schulung!!!!

    super initiative!
    was willst du mir mit diesem Post mitteilen?

  4. #4
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    @TropicOrange

    Zum Thema LT: Ich bin in einer sehr oft geforderten HvO-Gruppe. Seit ca. zwei Jahren haben wir den LT im Einsatz. Von den ca. 250 HvO-Einsätzen in der Zeit waren 3 der 4 mit LT-Einsatz. on daher stehen Aufwand und nutzen in schlechtem Verhältnis.
    Du kannst aber auch mal zurück schauen: Wie oft ättest du oder Deine Kammerade in den letzten Jahren den LT gebraucht?
    Zweiter Aspekt: Bezahlt das Projekt die Kommne? Ist das eine Pflicht-, Kann- oder Nichtaufgabe der Feuerwehr?

    Und zum Thema SEG bleibt m Stall: Das darf nicht sein. Hab gerade das RDG Bayern überflogen, aber keinen § gefunden der aussagt, die Brandabsicherung eine RD-Aufgabe ist.
    Nach BG-Recht sind bei gefahrengeneigten Tätigkeiten ein ausreichender Sanitätsdienst vorzuhalten. Bei sehr hohem Risiko (wovon bei Brandeinsätzen mit Gebäuden regelmäßig ausgegangen werden kann) ist sogar ein Sanitätsraum (Edit: mit Liegemöglichkeit) (sprich KTW oder RTW) vorzuhalten.
    Da aber der RD nicht zuständig ist, sollte die SEG alamiert werden (mit entsprechenderKostenübernahme durch die Kommune, welche aber den Betrag ihrerseits wieder von der Gebäudebrandversicherung bekommt -> durchlaufender Posten).
    Alternativ haltet Ihr das Material (KTW, RTW + X für größeres) mit Personal und Ausbildung selber vor.

    Gruß
    Simon
    Geändert von sschaebe (13.08.2010 um 08:16 Uhr)

  5. #5
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    deine statistik spricht für die vorhaltung. 2% ltd erforderlich. das ist im rtd ungefähr genauso.

  6. #6
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    Zitat Zitat von thorben1248 Beitrag anzeigen
    deine statistik spricht für die vorhaltung. 2% ltd erforderlich. das ist im rtd ungefähr genauso.
    Für Einheiten die zu solchen Einsätzen alamiert werden und das eh im Tagesgeschäft üben müssen schon. Nur für eine Zusatzbeladung einer FF? Hmm ich weiss nicht? Das wäre wie wenn gefragt wird, ob auf einem RTW einer Bereitschaft ein Rettungsatz drauf soll, da man mal an nem Unfall vorbei kommt.

    Gruß
    Simon

  7. #7
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    Also ich finde du solltest dich mal an den Ärztlichenleiter Rettungsdienst in deinem Landkreis wänden und an deinen Löschzugführer bzw. Wehrführer. Rechtlich ist diese ganze sache halt eine Grauzone... Man steht im Rettungsdienst immer mit einem Bein im Knast... Es brauch nur ein Notarzt zur Einsatzstelle kommen den das nicht passt das du als Nichtarzt den Patienten intubiert hast und schon hast du eine Klage am Arsch.... Überlegt euch mal lieber ob ihr euch nicht einen Beatmungsbeutel auf euren Notfallrucksack packt und du deine Kameraden mal anleitest damit vernünftig zu Beatmen bevor ihr irgend welchen leuten Schläuche in die Hälse schiebt. Es wird ja auch ganz klar so Ausgebildet man beginnt mit der wenigst invasiven Maßnahme und das ist nunmal die Maskenbeatmung.

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