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Thema: Macht ein Larynxtubus-Set für die Freiwillige Feuerwehr Sinn?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von TropicOrange Beitrag anzeigen
    Gibts zu der Angelegenheit keine eindeutigen Vorschriften und Verordnungen? ..."im Feuerwehrforum hat einer gesagt" oder "also der Hersteller meint" sind keine Argumentationen, die wirklich hieb- und stichfest sind.
    MPG und MedBetrV
    Ansonsten weiß ich da auch ned weiter.
    Aber ich arbeite übermorgen mit unserem MPG-Spezialisten. Wenn du noch so lange warten kannst.

  2. #2
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    Zitat Zitat von 12fly Beitrag anzeigen
    Aber ich arbeite übermorgen mit unserem MPG-Spezialisten. Wenn du noch so lange warten kannst.
    Logisch. :)

  3. #3
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    jaaaaaaaaaaaa!!!!!!!!!!!!!!!

    ab sanitätshelfer mit ca. 2-4 stunden schulung!!!!

    super initiative!

  4. #4
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    Zitat Zitat von thorben1248 Beitrag anzeigen
    jaaaaaaaaaaaa!!!!!!!!!!!!!!!

    ab sanitätshelfer mit ca. 2-4 stunden schulung!!!!

    super initiative!
    was willst du mir mit diesem Post mitteilen?

  5. #5
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    @TropicOrange

    Zum Thema LT: Ich bin in einer sehr oft geforderten HvO-Gruppe. Seit ca. zwei Jahren haben wir den LT im Einsatz. Von den ca. 250 HvO-Einsätzen in der Zeit waren 3 der 4 mit LT-Einsatz. on daher stehen Aufwand und nutzen in schlechtem Verhältnis.
    Du kannst aber auch mal zurück schauen: Wie oft ättest du oder Deine Kammerade in den letzten Jahren den LT gebraucht?
    Zweiter Aspekt: Bezahlt das Projekt die Kommne? Ist das eine Pflicht-, Kann- oder Nichtaufgabe der Feuerwehr?

    Und zum Thema SEG bleibt m Stall: Das darf nicht sein. Hab gerade das RDG Bayern überflogen, aber keinen § gefunden der aussagt, die Brandabsicherung eine RD-Aufgabe ist.
    Nach BG-Recht sind bei gefahrengeneigten Tätigkeiten ein ausreichender Sanitätsdienst vorzuhalten. Bei sehr hohem Risiko (wovon bei Brandeinsätzen mit Gebäuden regelmäßig ausgegangen werden kann) ist sogar ein Sanitätsraum (Edit: mit Liegemöglichkeit) (sprich KTW oder RTW) vorzuhalten.
    Da aber der RD nicht zuständig ist, sollte die SEG alamiert werden (mit entsprechenderKostenübernahme durch die Kommune, welche aber den Betrag ihrerseits wieder von der Gebäudebrandversicherung bekommt -> durchlaufender Posten).
    Alternativ haltet Ihr das Material (KTW, RTW + X für größeres) mit Personal und Ausbildung selber vor.

    Gruß
    Simon
    Geändert von sschaebe (13.08.2010 um 08:16 Uhr)

  6. #6
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    deine statistik spricht für die vorhaltung. 2% ltd erforderlich. das ist im rtd ungefähr genauso.

  7. #7
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    Zitat Zitat von thorben1248 Beitrag anzeigen
    deine statistik spricht für die vorhaltung. 2% ltd erforderlich. das ist im rtd ungefähr genauso.
    Für Einheiten die zu solchen Einsätzen alamiert werden und das eh im Tagesgeschäft üben müssen schon. Nur für eine Zusatzbeladung einer FF? Hmm ich weiss nicht? Das wäre wie wenn gefragt wird, ob auf einem RTW einer Bereitschaft ein Rettungsatz drauf soll, da man mal an nem Unfall vorbei kommt.

    Gruß
    Simon

  8. #8
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    Sagst du mir bitte noch das Bundesland?
    Weil bei RH gibts unterschiedliche Ausführungen. Und nicht alle sagen das genau.

  9. #9
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    Zitat Zitat von 12fly Beitrag anzeigen
    Sagst du mir bitte noch das Bundesland?
    Weil bei RH gibts unterschiedliche Ausführungen. Und nicht alle sagen das genau.
    Bayern. :)

    Danke schonmal im Voraus. Falls es für dich von Interesse ist, werd ich dich aufm Laufenden halten, was daraus geworden ist.

  10. #10
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    Zitat Zitat von TropicOrange Beitrag anzeigen
    Bayern. :)

    Danke schonmal im Voraus. Falls es für dich von Interesse ist, werd ich dich aufm Laufenden halten, was daraus geworden ist.
    Dann sind es aber keine RH.....

  11. #11
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    Zitat Zitat von Green Beret Beitrag anzeigen
    Dann sind es aber keine RH.....
    Rettungsdiensthelfer halt mit 160h Fachlehrgang Rettungsdienst, 160h Rettungswachenpraktikum und dem Rest der 9 Monate auf NEF, RTW und KTW. Natürlich wird ein Patient nicht von jemandem, der sowas noch nie gemacht hat, intubiert...das versteht sich ja wohl von selbst.

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