Nachweis der Durchführung?!....und wie soll die Durchführung in der Doku auftauchen?
Wir machen auf unseren HVO-Protokollen max. ein Kreuz bei "Beatmung", das wars. Da steht nirgendwo namentlich "Anlage eines Larynxtubus durch Helfer xy". was also tun? Protokolle umfangreicher gestalten? "Intubationsheftchen" für jeden Helfer? Wie soll man das dann nachweisen bzw wie wird es in der Praxis gehandhabt?
Also...
1. auf den Protokollen, die ich kenne, steht irgendwo (meist unten) "Verlaufsbeschreibung", "Maßnahmen" oder ähnliches.
2. in dem Feld wo das Kreuz für die Beatmung gemacht wird ist genug Platz für die Buchstaben "LM"....
3. Muss das Protokoll vom Ersteller (und somit Durchführenden!) mit seinem Namen in Druckschrift und Unterschrift versehen werden.
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Also, der Larynxtubus wird über kurz oder lang die Maskenbeatmung ablösen - zumindest in Bereichen, in denen ein kompletter Atemstillstand vorliegt. Dies dürfte für annnähernd alle Situationen gelten, in denen präklinisches Personal über eine Beatmung nachdenkt.
Zum Larynxtubus: Der Larynxtubus wird in einer kurzen Übung vorgestellt und anschließend an der Puppe geübt. Danach darf jeder, der einen LT dabei hat, diesen im Notfall auch benutzen. So handhabe ich es in "meiner" Klinik und beim DRK.
Die Kosten sind im Gegensatz zur Beatmungsmaske wahrscheinlich sogar geringer, da die LT steril verpackt sind und mehrere Jahre haltbar sind. Eine Maske muss alle paar Monate desinfiziert und frisch verpackt werden. Ein Set bekommt man heut für etwas 30 €.
Zur Intubation: Intubieren im Notfall darf derjenige, der eine ausrichende praktische un theoretische Erfahrung mitbringt. Die oben angegebenen 12 Intubation halte ich persönlich für einen sehr niedrigen Erfahrungswert, aber wenn es von dt. Gerichten so akzeptiert wird, soll es mir auch recht sein.
Wer aber - und das dürfte für die meisten in einer HiOrg oder bei der FW zutreffen - nicht regelmäßig intubiert, braucht für die Erstversorgung ein Intubationsset auch gar nicht mitzuführen.
Gruß, Mr. Blaulicht
Ich sprach von rund 12 Intubationen jährlich, so quasi als regelmäßige Übung nach einer umfangreichen theoretischen, sowie praktischen Ausbildung. Man kann sich ruhig die Frage stellen, welcher Notarzt (außer Anästhesisten) diese 12 Intubationen unter Beobachtung eines Anästhesisten jährlich nachweisen kann. ;) Denn es gilt auch hier der Grundsatz: Arzt nicht gleich Alleskönner.
Gruß
Michael
Ich habe eine ganz klare Meinung zu dieser Thematik, und zwar finde ich das sich die FF auf Ihr Aufgabengebiet konzentrieren sollte. Schließlich hat der Rettungsdienst auch keinen Rettungssatz auf seinem Fahrzeug dabei, falls die Feuerwehr mal länger brauchen sollte.
Ich kenn Feuerwehren, die haben in Ihrem allzu harmlos erscheinenden Rescue Bag - Medikamenten Ampullen drin die für alle Zugänglich sind - und an Qualifiziertes Personal haben die "nur" Rettungssanitäter.
Kommt alle wieder mal runter, und konzentriert Euch alle auf Euer Aufgabengebiet in der jeweiligen Hilfsorganisation in der Ihr aktuell tätig seit.
In diesem Sinne schöne Woche ;)
Aufgabengebiet der Feuerwehr? Richtig Retten, Löschen, Bergen, Schützen.
Definition Retten?
Auch Richtig
Definition von „Retten“ (entsprechend der FwDV): „Retten ist das Abwenden einer Gefahr von Menschen oder Tieren durch: lebensrettende Sofortmaßnahmen, die sich auf Erhaltung bzw. Wiederherstellung von Atmung, Kreislauf und Herztätigkeit richten und/oder Befreien aus einer lebens- oder gesundheitsgefährdenden Zwangslage (durch technische Rettungsmaßnahmen).“
Und sobald ich nur einen Hammer zum Retten von Menschenleben fordere muss ich gleichzeitig auch den Rest beherrschen.
Ich kenne nicht eine Ampulle die nur weil Sie frei zugänglich gelagert wurde einen Menschen angefallen oder gar verletzt hätte.Ich kenn Feuerwehren, die haben in Ihrem allzu harmlos erscheinenden Rescue Bag - Medikamenten Ampullen drin die für alle Zugänglich sind - und an Qualifiziertes Personal haben die "nur" Rettungssanitäter.
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
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