Zitat Zitat von MaikSTD Beitrag anzeigen
Sehr schön geschrieben^^ Lebensrettende Sofortmassnahmen ! <<< Diese beinhalten eine ganz klare Definition des Umfangs.
Bei der Umsetzung der LSM auf die einfache Form der EH zurückgegriffen, welcher jeder Fahranfänger/Führerscheinbewerber, zum Erlangen des Führerscheines, nachweisen muss. Und das bezieht sich in erster Linie auf das Anlegen eines Druckverbandes oder der schnellen Blutungsstillung, die stabile Seitenlage und die Durchführung der HLW ohne technische Hilfsmittel.
Aber du kennst schon den Unterschied zwischen der LSM-Ausbildung (gesetzlich geforderte Mindeststandard für bestimmte Führerscheinklassen) und der bei der Feuerwehr geforderten Erste-Hilfe-Ausbildung?

Zumal so einige (Freiwillige) Feuerwehren diese Forderung mittlerweile deutlich übertreffen, siehe den Beitrag des TE (RettSan).

Und wer verbietet den Feuerwehren, sich bei der Ausbildung und den notwendigen praktischen Übungen entweder geeigneter Ausbilder anderer Organisationen und deren Material oder reinem Übungsmaterial (z.b. aus der Bucht) zu bedienen?