da die vorgabe des fragenden klar feststeht ( RH/RS/San) sollte man nicht von ersthelfern reden.
Sorry das ich widerspreche, RH und SAN sind rechtlich Ersthelfer - finde nur grad die Urteile dazu nicht ... *wühl*
Ansonsten hast du natürlich recht.
Beste Grüße, Udo
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Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
Sapere aude! (Horaz)