Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
In Krankenhäusern gibt es eine Bedarfsmedikation. Der Arzt kann anordnen, dass in Bestimmten Fällen bestimmte Medikamente in einem gewissen Rahmen verabreicht werden dürfen, zum Beispiel: Bei Schmerzen: 30° Novalgin, max 4x tgl.. Natürlich gilt dies für einen speziellen Patient.
Dazu gibt es eine allgemeine Liste, in der sich zum Beispiel Schlafmittel auf Pflanzenbasis, Abführmittel, Salben etc. befinden. Diese muss zwar (eigentlich)durch den Arzt festgelegt werden, ist aber nicht Patientenbezogen. Durch die Bank düfte es sich dabei um rezeptfreie Medikamente halten.

Auf keinen Fall ist es erlaubt, dass Pflegepersonal eigenständig Medikamente anordnet und verteilt.
Deswegn ja einleitend der Hinweis auf eine entsprechende Delgation. Die drei Beispiel sollen nur zeigen, das dies jeder anders handhabt.
Von einer völlig eigenständigen Medikation durch Pflegepersonal ging ich nie aus.

Gruß
Simon