Ergebnis 1 bis 15 von 28

Thema: Medikamentenausgabe im Sanitätsdienst

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    28.09.2005
    Beiträge
    125
    Zitat Zitat von sschaebe Beitrag anzeigen
    Hmm. Vielleicht durch eine Generaldelegation.
    Eine Generaldelegation gibt es nicht.

    Eine Delegation setzt immer das Sehen des Patienten voraus - das ist ja z.B. eines der rechtlichen Probleme im Rettungsdienst - es kann von keinem Arzt pauschal "im Falle einer Reanimation eines Erwachsenen orotracheale Intubation ohne Relaxans" deligiert werden - hier greift daher dieses ominöse Notkompetenzkonstrukt rund im den rechtfertigenden Notstand. Anders sieht es aus, wenn es sich um einen Notfallort mit mehreren beteiligten und nur einem Arzt handelt - hier kann der Arzt bestimmte Maßnahmen auch deligieren - z.B. die Intubation, die dann halt nicht mehr auf NK, sondern auf delegation geschieht.

    Abgesehen davon ist eine Bedarfsmedikation auch keine Delegation, sondern eine ganz klare Anordnung für einen konkreten Fall (z.B. Schmerzen > 5 auf der Schmerzskala - 7,5 mg Piritramid s.c..) - daher werden im Falle der Abgabe des Schmerzmittels nur im Vorfeld getroffene Anordnungen ausgeführt.

    Dazu gibt es eine allgemeine Liste, in der sich zum Beispiel Schlafmittel auf Pflanzenbasis, Abführmittel, Salben etc. befinden. Diese muss zwar (eigentlich)durch den Arzt festgelegt werden, ist aber nicht Patientenbezogen. Durch die Bank düfte es sich dabei um rezeptfreie Medikamente halten.
    Wirklich korrekt ist das nicht, ich weiß aber auch, dass so gehandelt wird.
    Eine Medikamentenanordnung muss immer Patientenbezogen sein.
    Ich kenne z.B. das Vorgehen, dass gleich bei Aufnahme ein großer Stempel in die Kurve gedrückt wird - Stempeltext sind halt diverseste BEdarfsmedikationen: Analgetika, Schlafmittel, Laxans .... der Arzt ergänzt den Stempeltext halt noch mit entsprechenden Dosierungen (halt Gewichts- und Allgemeinzustandsadaptiert) und Datum/Unterschrift - so sind alle auf der rechtlich einwandfreien Seite und es ist sichergestellt, dass der Patient auch Zeitnah Medikamente bekommt, weil nicht erst telefoniert werden muss, wenn es zu einem Medikamentenbedarf kommt.
    Haribo macht Markus froh!

  2. #2
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.651
    Zitat Zitat von MarkusB Beitrag anzeigen
    ...
    Eine Delegation setzt immer das Sehen des Patienten voraus ...
    Mal ein bisschen OT: gilt das auch für eine Kinderärztin, die auf Anruf einer Betreuerin des Jugendamtes: "Ich habe hier ein Kind mit Schmerzen, schreiben sie mal 2 Flaschen 100ml 2% Morphin-Tropfen auf und lassen es liefern." Das BTM-Rezept ausstellt, es per Azubi im ersten Lehrjahr in die Apotheke zwei Etagen tiefer schickt und das Medi-Paket dann per Taxi liefern lässt? (Das Kind wurde der Betreuerin ca 1 Stunde vorher vom Jugendamt Göttigen in die Region Hannover "geliefert" und war mit seinen 3 Jahren natürlich noch nie außerhalb Göttingens...)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •