Zitat Zitat von mixcrak Beitrag anzeigen


also es gibt die Möglichkeit, Apothekenpflichtige Medikamente durch nicht ärztliches Fachpersonal auszugeben.

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Die Verträge mit der Apotheke und die SOP und Anweisungen sollten von einem Fachanwalt erstellt werden.
Rechtsgrundlage? Quellen?

Interessant finde ich

a) das die Bundeswehr es schafft Medikamente durch nichtärztliches Personal ausgeben zu lassen ohne den ganzen Firlefanz

b) die Vorstellung das die Apotheke auf irgendeiner Veranstaltung Kontrollen macht.