Zitat Zitat von akkonsaarland Beitrag anzeigen
Die Methode die du hier beschreibst ist definitiv ein Schildbürgerstreich.
Aber eine der wenigen denkbaren zulässigen Möglichkeiten.

Ich empfehle dringend einen Blick in das Arzneimittelgesetz zu werfen, interessant ist insbesondere der Abschnitt 7: Abgabe von Arzneimitteln.
Und ja, diese Regelungen gelten auch im Rettungsdienst und auf Sanitätsdiensten.
Ein Grund, warum z.B. der MHD in seinem Generalsekretariat auf einen "Leitenden Apotheker" zurückgreifen kann.