
Zitat von
akkonsaarland
Die Methode die du hier beschreibst ist definitiv ein Schildbürgerstreich.
Aber eine der wenigen denkbaren zulässigen Möglichkeiten.
Ich empfehle dringend einen Blick in das Arzneimittelgesetz zu werfen, interessant ist insbesondere der Abschnitt 7: Abgabe von Arzneimitteln.
Und ja, diese Regelungen gelten auch im Rettungsdienst und auf Sanitätsdiensten.
Ein Grund, warum z.B. der MHD in seinem Generalsekretariat auf einen "Leitenden Apotheker" zurückgreifen kann.
Beste Grüße, Udo
-----------------
Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
Sapere aude! (Horaz)