Hi,
ich denke dem TE geht es hier um solche Sachen wie. Die 35 Jährige Mutter einer Turnierteilnehmerin merkt das Kopfschmerzen/eine Migräne kommt und hat dummerweise die Aspirin in der anderen Handtasche. Das ganze dann Sonntags.
Da wird einfach rumgefragt wer hat eine...
Ich denke nicht, das es umn tatsächliche Behandlung geht, sondern bloß um die Herausgabe von solchen "verschreibungsfreien Standartmedikamenten" ohne weitere Maßnahmen.
Im Privatleben ist es ja eine einfache Sache. Sofern die Interessentin alt genug ist hilft man aus wenn man kann.
Bei Son-Diensten würde ich aber ein "rechtliches Risiko" aber jetzt nicht ausschließen können wenn es -aus welchen Gründen auch immer- zu einem Problem kommt. Zumal ja auch für Verschreibungsfreie Medis Abgabevorschriften bestehen.
Daher wohl die Frage die ich so deute:
Gibt es eine rechtliche Saubere Möglichkeit einer (volljährigen) Person die einfach nur nach einer Aspirin, Paracetamol, oder was weiß ich fragt diese in die Hand zu geben OHNE das ein Arzt die anordnet? GGF. Durch Formblatt?
Ein einfaches Verneinen wenn man eine da hat (evtl. Privat) ist ja auch nicht die feine Art. Bei einer gerade beginnenden Migräne kann das ja für einen den Unterschied zwischen einer Stunde unwohlsein und drei Tagen AU mit starken beschwerden sein!
Gruß
Carsten
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