
Zitat von
DG3YCS
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Ich denke nicht, das es umn tatsächliche Behandlung geht, sondern bloß um die Herausgabe von solchen "verschreibungsfreien Standartmedikamenten" ohne weitere Maßnahmen....
Daher wohl die Frage die ich so deute:
Gibt es eine rechtliche Saubere Möglichkeit einer (volljährigen) Person die einfach nur nach einer Aspirin, Paracetamol, oder was weiß ich fragt diese in die Hand zu geben OHNE das ein Arzt die anordnet? GGF. Durch Formblatt?
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Gruß
Carsten

Zitat von
Tus-bw
Die Lösung steht im Gesetz!
Ausgabe von apothekenpflichtigen Medikamenten nur durch Ärzte oder Apotheker.
Etwas anderes ist legal auf Sanitätsdienstebene nicht möglich!
Tschuldigung ... auch ein Sani, egal welcher Organisation, muss verstehen, das sein Handeln (das rechtlich nur eine erweiterte Erste Hilfe darstellt - mehr nicht) Grenzen hat.
Diese Grenzen sind in den geltenden Gesetzen (u.a. Arzneimittelgesetz, Heilpraktikergesetz) festgelegt.
Wer das nicht akzeptieren kann oder will, hat ein Problem. Sorry, ist so.
Natürlich kann ich @DG3YCS mit seiner Aussage irgendwie verstehen: aber rechtlich haben wir als Sanis keine andere Möglichkeit, als in diesen Fällen auf die existierenden Notdienste zu verweisen.
Es geht nicht nur um verschreibungs- und apothekenpflichtige Madikamente sondern auch um die "nicht-apothekenpflichtigen" ("im Supermarkt erhältlich"). Auch diese dürfen ohne entsprechende Ausbildung und Prüfung nicht abgegeben werden. Die Verkäufer im Supermarkt müssen dafür eine gesonderte Ausbildung und Prüfung ablegen!
Im Sanitätsdienst ist die Abgabe ausserhalb der Notkompetenz verboten. Ist nunmal so, es gibt für keine Altersgrenzen, Personengruppen, Geschlechter oder andere Gruppen eine Ausnahme. Mal abgesehen von den Kosten, denn wer bezahlt denn die abgegebenen madis? Die Krankenkasse bestimmt nicht!
Also Teddy, nimms einfach hin: die Abgabe von Medikamenten durch Nichtärzte und Nichtapotheker ist strafbar.
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator