N E I N
Die Abgabe apothekenpflichter oder verschreibungspflichtiger Medikamente ist definitiv nur Apothekern oder Ärzten vorbehalten (Arzneimittelgesetz § 44 ff.) Eine Delegation sieht das Gesetz nicht vor. Ein Verstoß stellt einen Straftatbestand dar.
Aus genau diesem Grund ist die Medikamentengabe durch entsprechendes geschultes (!) Fachpersonal (RS, RA) im Rahmen der Notkompetenz auf ganz bestimmte Wirkstoffgruppen und wenige Medikamente beschränkt und stellt eine rechtliche Grauzone dar. (vgl. die Diskussion um die Delegation ärztlicher Aufgaben an Pflegepersonal).
Kommt es zu einer Schädigung (z.B. durch Aspirin im frühen Schwangerschaftsstadium) hat der Sani und seine Organisation ein echtes Problem an der Backe.
Ein Stichwort ist hier schon genannt: Unverträglichkeiten. Hinzu kommen Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten oder auch Alkohol (!).
Eine Medikamentengabe darf nur "lege artis" erfolgen (siehe einschlägige Urteile in Bezug auf den Rettungsdienst(!) ), der "normale" Sanitätshelfer ist definitiv weder in der Lage, die notwendige Fachberatung zu leisten noch hat er eventuelle auftretende Probleme im Griff.
Wieso?
Wir können aufgrund unserer Ausbildung nur in einem sehr eingeschränkten Rahmen Hilfe leisten.
Die Abgabe von Medikamenten gehört nicht dazu - wir sind nunmal keine Apotheke.
Wer damit ein Problem hat, sollte mal seine grundsätzliche Einstellung zu seiner Tätigkeit als Sani überprüfen (Helfersyndrom!?), oder ganz einfach Arzt werden. ;)
Die Lösung!
Einfach den aktuellen Apotheken-Notfallplan dabei haben und schon kann der Sani bei Bedarf auf die nächste Apotheke oder den ärztlichen Notfalldienst verweisen.