Die Lösung steht im Gesetz!
Ausgabe von apothekenpflichtigen Medikamenten nur durch Ärzte oder Apotheker.
Etwas anderes ist legal auf Sanitätsdienstebene nicht möglich!
Tschuldigung ... auch ein Sani, egal welcher Organisation, muss verstehen, das sein Handeln (das rechtlich nur eine erweiterte Erste Hilfe darstellt - mehr nicht) Grenzen hat.
Diese Grenzen sind in den geltenden Gesetzen (u.a. Arzneimittelgesetz, Heilpraktikergesetz) festgelegt.
Wer das nicht akzeptieren kann oder will, hat ein Problem. Sorry, ist so.
Natürlich kann ich @DG3YCS mit seiner Aussage irgendwie verstehen: aber rechtlich haben wir als Sanis keine andere Möglichkeit, als in diesen Fällen auf die existierenden Notdienste zu verweisen.





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