Die Lösung steht im Gesetz!
Ausgabe von apothekenpflichtigen Medikamenten nur durch Ärzte oder Apotheker.
Etwas anderes ist legal auf Sanitätsdienstebene nicht möglich!
Tschuldigung ... auch ein Sani, egal welcher Organisation, muss verstehen, das sein Handeln (das rechtlich nur eine erweiterte Erste Hilfe darstellt - mehr nicht) Grenzen hat.
Diese Grenzen sind in den geltenden Gesetzen (u.a. Arzneimittelgesetz, Heilpraktikergesetz) festgelegt.
Wer das nicht akzeptieren kann oder will, hat ein Problem. Sorry, ist so.
Natürlich kann ich @DG3YCS mit seiner Aussage irgendwie verstehen: aber rechtlich haben wir als Sanis keine andere Möglichkeit, als in diesen Fällen auf die existierenden Notdienste zu verweisen.
Geändert von Tus-bw (30.05.2010 um 12:43 Uhr)
Es geht nicht nur um verschreibungs- und apothekenpflichtige Madikamente sondern auch um die "nicht-apothekenpflichtigen" ("im Supermarkt erhältlich"). Auch diese dürfen ohne entsprechende Ausbildung und Prüfung nicht abgegeben werden. Die Verkäufer im Supermarkt müssen dafür eine gesonderte Ausbildung und Prüfung ablegen!
Im Sanitätsdienst ist die Abgabe ausserhalb der Notkompetenz verboten. Ist nunmal so, es gibt für keine Altersgrenzen, Personengruppen, Geschlechter oder andere Gruppen eine Ausnahme. Mal abgesehen von den Kosten, denn wer bezahlt denn die abgegebenen madis? Die Krankenkasse bestimmt nicht!
Also Teddy, nimms einfach hin: die Abgabe von Medikamenten durch Nichtärzte und Nichtapotheker ist strafbar.
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
muss grade schmunzeln.. aber du hast recht :-) nur was will man mit dieser " Sachkundeprüfung ??
mal ein Auszug..
Prüfungsanforderungen
Es ist im Einzelnen festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer
- das Sortiment freiverkäuflicher Arzneimittel übersieht,
- die in freiverkäuflichen Arzneimitteln üblicherweise verwendeten Pflanzen und Chemikalien sowie die Darreichungsformen kennt,
- offensichtlich verwechselte, verfälschte oder verdorbene freiverkäufliche Arzneimittel erkennen kann,
- freiverkäufliche Arzneimittel ordnungsgemäß, insbesondere unter Berücksichtigung der Lagertemperatur und des Verfallsdatums, lagern kann,
- über die für das ordnungsgemäße Abfüllen, Abpacken und die Abgabe freiverkäuflicher Arzneimittel erforderlichen Kenntnisse verfügt,
- die mit dem unsachgemäßen Umgang mit freiverkäuflichen Arzneimitteln verbundenen Gefahren kennt,
- die für freiverkäufliche Arzneimittel geltenden Vorschriften des Arzneimittelrechts und des Rechts der Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens kennt...
und somit ist man Automatisch Mitglied im Verband Deutscher Hobbyapotheker...
desweiteren dies..
Für den Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln bedarf es der Sachkenntnis des Unternehmers oder einer von ihm mit der Leitung des Unternehmens oder mit dem Verkauf beauftragten Person. Bei mehreren Betriebsstellen ist eine Person mit Sachkenntnis für jede Betriebsstelle erforderlich.
im klartext die Filialleitung hat bestenfalls die "Sachkunde" und die 400€uro Kraft gibt Auskunft.. that´s Life...
Sonnigen Gruß
Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.
... und jetzt möchte ich den Rettungswachenleiter (die RW ist eine Betriebsstätte) sehen, der ein namentliches Schreiben aufsetzt in dem steht,
"Herr Rettungsteddy darf in meinem Namen nach eigenem Gutdünken Medikamente abgeben und dabei den Anschein erwecken er wüsste was er tut. Die Abgabe erfolgt kostenfrei und unter Verstoß gegen das UWG.
Mit freundlichem Gruß
XYZ, Rettungswachenleiter Rettungsdienst Posemuckel"
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Also grundsätzlich sehe ich keine Probleme mit der Ausgabe von Medikamenten im SanD...
...es kommt nur darauf an wer die Medikamente ausgibt.
[ironie]Wenn sich ein SanD eine "Mobilapotheke" mit entsprechend ausgebildeten Personal leistet/leisten kann, ist damit bestimmt ein gutes Nebengeschäft zu machen.[/ironie]
Ansonsten: ...macht euch das Leben doch nicht schwerer als es ohnehin schon ist.
Unser SanD ist keine Apotheke oder Supermarkt o.ä., daher haben wir keine Medikamente und können folglich auch keine Ausgeben - somit ist genau an dieser Stelle die Fragestellung beendet und die Frage beantwortet, das unser Personal im SanD keine Medikamente ausgeben KANN.
Außerdem ist es uns schlicht und ergreifend zu teuer einen Lagebestand (Personalkosten für Apotheker, Lagereinrichtung, Lagerführung, etc.) an "Nichtnotfallmedikamenten" zu halten.
Jeder SanD wird sicherlich für sich und sein Personal festgelegt haben wie intern verfahren wird und daran ist sich zu halten. Die ggf. "private" Ausgabe von Medikamenten bleibt davon unberührt und erfolgt eigenverantwortlich und außerhalb der Diensttätigkeit - dieses ist auch genau so schriftlich fixiert - ähnlich einer Auskunft über dem kürzesten Weg zum Bahnhof ;-)
Somit arbeiten wir gesetzeskonfom und nutzen keine "vermeintlichen" rechtlichen Grauzonen!
Gruß Carsten
__________________
Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
(Sokrates)
www.rescue-line.de
SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
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Ab zur nächsten Apotheke
Hallo,
also es gibt die Möglichkeit, Apothekenpflichtige Medikamente durch nicht ärztliches Fachpersonal auszugeben. Der Vorgang ist aber nicht so ganz einfach. Hier mal die Kurzform.
1. Man brauch einen Ärztlichen Leiter
2. Der Ärztliche Leiter muss einen Vertrag mit einer Apotheke aushandeln. Medikamente werden dann über diese Beschafft.
3. Die Lagerung muss zu 100% korrekt sein. Und da ist nicht nur die Lagertemperatur zu beachten, sondern muss jede Chargen Nummer nachvollziehbar sein.
4. Es müssen SOP erarbeitet werden welche der Ärzltiche Leiter freigibt. Heißt es gibt eine Übersicht welches Medikament zu welchen Beschwerden, in welchem Umfang und mit Kontraindikationen etc. ausgegeben werden darf.
5. Es muss jede Ausgabe Protokolliert sein. Es muss auf die Dosierung, auf KI und NW aufmerksam gemacht werden. Es muss nach Allergien gefragt werden. Das muss alles im Protokoll stehen.
6. Es muss der Beipackzettel mit ausgegeben werden.
7. Es muss jede Veranstaltung der Apotheke bekannt sein, diese darf unangemeldete Kontrollen machen.
8. Es müssen sich Gedanken gemacht werden in welchem Umfang beschafft und gelagert wird. Es müssen Lagerboxen o.ä. beschafft werden, die vor Unbefugten sicher sind.
9. Die Ausgabe darf nur durch Fachpersonal erfolgen. Also nur RA und Krankenpflege (kein RS). Das Personal muss geschult werden und die NW, KI, Indikation, Dosierung etc. kennen. Auch das kann durch die Apotheke kontrolliert werden.
10. Es muss ein Arzt anwesend sein, der hinzugezogen werden kann.
11. Es muss dem Patient bewusst gemacht werden, das kein Arzt im gegenüber steht.
Wichtig ist halt das zu jedem Zeitpunkt alles Nachvollziehbar und sehr gut Protokolliert ist.
Die Verträge mit der Apotheke und die SOP und Anweisungen sollten von einem Fachanwalt erstellt werden.
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Ich finde das witzig
Ok soweit
Was ist an der Brunnenapotheke im gegensatz zur Marktapotheke so schlecht?
Solange es eine Quittung gibt ist die sache doch wurst
Also Verwaltung. Und wer macht die?
Sehr vernünftig
Warum? Der Dienstleistungsvertrag endet nach dem Bezahlen. Es wird ja auch keine Apotheke angerufen wenn man auf einen Einsatz fährt.
Und dann gehts wieder los. Was wird beschafft. Dann kommen die exotischsten Mittel an Bord, nur weil vor 10 Jahren mal einer Hämorridensalbe gebraucht hat.
Aha und die anderen 95% der Sandienste wo ich nur 2 SH hinschicke?
10. Es muss ein Arzt anwesend sein, der hinzugezogen werden kann.
[/QUOTE]
WTF,in diesem Moment kann ich mir alles sparen und einfach den Doc rufen
Das kann man auf dem Protokoll festhalten
ähm ja
Äh warum? Den Vertrag mit der Apotheke mache ich dir auf dem Bierdeckel, bzw benötige ich überhaupt nich. Die Sop wird vom Ärztlichen Leiter unterschrieben, also auch net mein Bier.
Die Methode die du hier beschreibst ist definitiv ein Schildbürgerstreich. Ich muss einen Arzt auf der Veranstaltung haben damit jemand ein Medikament ohne Arzt rausgeben kann. Dazu werfe ich im Jahr für hundert Euro Medikamente weg, da ich auf 95% der Veranstaltungen keine Medis rausgeben darf.
8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.
Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!
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