Es wird sich schon jemand was dabei gedacht haben, dass es nur Ärzte dürfen....
Es wird sich schon jemand was dabei gedacht haben, dass es nur Ärzte dürfen....
Und der Arzt delegiert das weiter, sagt "Ihr macht das schon"...
Und dann haben wir die Misere....
Ziel ist es das Haftungsrisiko zu minimieren. Ohne Arzt keine Medis. Das ist sicher.
Nur bei Delegation sollte man sich trotzdem absichern, da man nicht jede Tablette groß protokolliert.
HALDOL gibt es jetzt auch als Raumspray!
Nicht?
Wir haben da so nette Bögen, die nennen sich Patientenprotokoll. Darauf wird alles eingetragen, was den Patienten betrifft. Und wenn der Druide meint, er müsse Medis verordnen, dann wird auch das da protokolliert.
Das Protokoll wird eröffnet, wenn der Patient bei uns aufläuft - und wird geschlossen, wenn der Patient uns - auf welchem Weg auch immer - verlässt.
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Hi,
ich denke dem TE geht es hier um solche Sachen wie. Die 35 Jährige Mutter einer Turnierteilnehmerin merkt das Kopfschmerzen/eine Migräne kommt und hat dummerweise die Aspirin in der anderen Handtasche. Das ganze dann Sonntags.
Da wird einfach rumgefragt wer hat eine...
Ich denke nicht, das es umn tatsächliche Behandlung geht, sondern bloß um die Herausgabe von solchen "verschreibungsfreien Standartmedikamenten" ohne weitere Maßnahmen.
Im Privatleben ist es ja eine einfache Sache. Sofern die Interessentin alt genug ist hilft man aus wenn man kann.
Bei Son-Diensten würde ich aber ein "rechtliches Risiko" aber jetzt nicht ausschließen können wenn es -aus welchen Gründen auch immer- zu einem Problem kommt. Zumal ja auch für Verschreibungsfreie Medis Abgabevorschriften bestehen.
Daher wohl die Frage die ich so deute:
Gibt es eine rechtliche Saubere Möglichkeit einer (volljährigen) Person die einfach nur nach einer Aspirin, Paracetamol, oder was weiß ich fragt diese in die Hand zu geben OHNE das ein Arzt die anordnet? GGF. Durch Formblatt?
Ein einfaches Verneinen wenn man eine da hat (evtl. Privat) ist ja auch nicht die feine Art. Bei einer gerade beginnenden Migräne kann das ja für einen den Unterschied zwischen einer Stunde unwohlsein und drei Tagen AU mit starken beschwerden sein!
Gruß
Carsten
***Wichtig***
Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de
Ich bin strikt gegen das Ausgeben von Medikamenten bei Sanitätsdiensten. Zumindest in unserer Bereitschaft werden auch keine Medikamente in Tabletteform mitgeführt. Die einzigen Medis, die wir dabei haben, sind für die Notfallversorgung gedacht.
Ich knüpf da jetzt einfach mal an...
Wenn uns hier einer nach ner "Aspirin" fragt, dann lautet die standartantwort, welche auch gleich Rechtlich einwandfrei abgesichert ist:
"Leider hätten wir die nur als Aspisol dabei, was wiederum i.V zu verabreichen ist und diese darf nur durch einen Arzt ausserhalb eines Notfalls verabreicht werden."
(Bei "Arzt" zählt bei uns auch kein x beliebiger dahergelaufener Zahn oder Tiermediziener. Wenn einer unserer Ärzte oder einer der Notärzte des RegelRD)
Aus genau diesem rechtlichen Aspekt wurde hier vor Jahren schon Fenistil-Gel von den Autos genommen...
War zwar immer im Sommer, gerade bei Kindern eine wunderbare sache, aber wehe eine Allergie dagegen ist nicht bekannt und 3 Minuten später darf das NEF anrücken wegen einer anaphylaktischen Reaktion...
MfG Fabsi
P.S.: Klar kommt sch***e als SanD, man fühlt sich ja auch doof, aber wenn mans den Leuten so erklärt verstehens die meisten ;)
N E I N
Die Abgabe apothekenpflichter oder verschreibungspflichtiger Medikamente ist definitiv nur Apothekern oder Ärzten vorbehalten (Arzneimittelgesetz § 44 ff.) Eine Delegation sieht das Gesetz nicht vor. Ein Verstoß stellt einen Straftatbestand dar.
Aus genau diesem Grund ist die Medikamentengabe durch entsprechendes geschultes (!) Fachpersonal (RS, RA) im Rahmen der Notkompetenz auf ganz bestimmte Wirkstoffgruppen und wenige Medikamente beschränkt und stellt eine rechtliche Grauzone dar. (vgl. die Diskussion um die Delegation ärztlicher Aufgaben an Pflegepersonal).
Kommt es zu einer Schädigung (z.B. durch Aspirin im frühen Schwangerschaftsstadium) hat der Sani und seine Organisation ein echtes Problem an der Backe.
Ein Stichwort ist hier schon genannt: Unverträglichkeiten. Hinzu kommen Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten oder auch Alkohol (!).
Eine Medikamentengabe darf nur "lege artis" erfolgen (siehe einschlägige Urteile in Bezug auf den Rettungsdienst(!) ), der "normale" Sanitätshelfer ist definitiv weder in der Lage, die notwendige Fachberatung zu leisten noch hat er eventuelle auftretende Probleme im Griff.
Wieso?
Wir können aufgrund unserer Ausbildung nur in einem sehr eingeschränkten Rahmen Hilfe leisten.
Die Abgabe von Medikamenten gehört nicht dazu - wir sind nunmal keine Apotheke.
Wer damit ein Problem hat, sollte mal seine grundsätzliche Einstellung zu seiner Tätigkeit als Sani überprüfen (Helfersyndrom!?), oder ganz einfach Arzt werden. ;)
Die Lösung!
Einfach den aktuellen Apotheken-Notfallplan dabei haben und schon kann der Sani bei Bedarf auf die nächste Apotheke oder den ärztlichen Notfalldienst verweisen.
Ähm, bei dem Satz gings sicherlich Nicht um irgend ein Helfersyndrom ^^
Eher nur darum, das man Mensch ist und weis wie blöd das sein kann, wenn man eben mal keine Aspirin oder sonstigen standart-Krams ("Reiseapotheke") dabei hat und keinen findet, der einem da aushelfen kann...
Vergleiche:
Wir sind ja schließlich auch nur Menschen...
MfG Fabsi ;)
Die Lösung steht im Gesetz!
Ausgabe von apothekenpflichtigen Medikamenten nur durch Ärzte oder Apotheker.
Etwas anderes ist legal auf Sanitätsdienstebene nicht möglich!
Tschuldigung ... auch ein Sani, egal welcher Organisation, muss verstehen, das sein Handeln (das rechtlich nur eine erweiterte Erste Hilfe darstellt - mehr nicht) Grenzen hat.
Diese Grenzen sind in den geltenden Gesetzen (u.a. Arzneimittelgesetz, Heilpraktikergesetz) festgelegt.
Wer das nicht akzeptieren kann oder will, hat ein Problem. Sorry, ist so.
Natürlich kann ich @DG3YCS mit seiner Aussage irgendwie verstehen: aber rechtlich haben wir als Sanis keine andere Möglichkeit, als in diesen Fällen auf die existierenden Notdienste zu verweisen.
Geändert von Tus-bw (30.05.2010 um 12:43 Uhr)
Es geht nicht nur um verschreibungs- und apothekenpflichtige Madikamente sondern auch um die "nicht-apothekenpflichtigen" ("im Supermarkt erhältlich"). Auch diese dürfen ohne entsprechende Ausbildung und Prüfung nicht abgegeben werden. Die Verkäufer im Supermarkt müssen dafür eine gesonderte Ausbildung und Prüfung ablegen!
Im Sanitätsdienst ist die Abgabe ausserhalb der Notkompetenz verboten. Ist nunmal so, es gibt für keine Altersgrenzen, Personengruppen, Geschlechter oder andere Gruppen eine Ausnahme. Mal abgesehen von den Kosten, denn wer bezahlt denn die abgegebenen madis? Die Krankenkasse bestimmt nicht!
Also Teddy, nimms einfach hin: die Abgabe von Medikamenten durch Nichtärzte und Nichtapotheker ist strafbar.
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
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