Zitat Zitat von sschaebe Beitrag anzeigen
Hmm. Vielleicht durch eine Generaldelegation.
Eine Generaldelegation gibt es nicht.

Eine Delegation setzt immer das Sehen des Patienten voraus - das ist ja z.B. eines der rechtlichen Probleme im Rettungsdienst - es kann von keinem Arzt pauschal "im Falle einer Reanimation eines Erwachsenen orotracheale Intubation ohne Relaxans" deligiert werden - hier greift daher dieses ominöse Notkompetenzkonstrukt rund im den rechtfertigenden Notstand. Anders sieht es aus, wenn es sich um einen Notfallort mit mehreren beteiligten und nur einem Arzt handelt - hier kann der Arzt bestimmte Maßnahmen auch deligieren - z.B. die Intubation, die dann halt nicht mehr auf NK, sondern auf delegation geschieht.

Abgesehen davon ist eine Bedarfsmedikation auch keine Delegation, sondern eine ganz klare Anordnung für einen konkreten Fall (z.B. Schmerzen > 5 auf der Schmerzskala - 7,5 mg Piritramid s.c..) - daher werden im Falle der Abgabe des Schmerzmittels nur im Vorfeld getroffene Anordnungen ausgeführt.

Dazu gibt es eine allgemeine Liste, in der sich zum Beispiel Schlafmittel auf Pflanzenbasis, Abführmittel, Salben etc. befinden. Diese muss zwar (eigentlich)durch den Arzt festgelegt werden, ist aber nicht Patientenbezogen. Durch die Bank düfte es sich dabei um rezeptfreie Medikamente halten.
Wirklich korrekt ist das nicht, ich weiß aber auch, dass so gehandelt wird.
Eine Medikamentenanordnung muss immer Patientenbezogen sein.
Ich kenne z.B. das Vorgehen, dass gleich bei Aufnahme ein großer Stempel in die Kurve gedrückt wird - Stempeltext sind halt diverseste BEdarfsmedikationen: Analgetika, Schlafmittel, Laxans .... der Arzt ergänzt den Stempeltext halt noch mit entsprechenden Dosierungen (halt Gewichts- und Allgemeinzustandsadaptiert) und Datum/Unterschrift - so sind alle auf der rechtlich einwandfreien Seite und es ist sichergestellt, dass der Patient auch Zeitnah Medikamente bekommt, weil nicht erst telefoniert werden muss, wenn es zu einem Medikamentenbedarf kommt.