Gibt es Bayern Bereichs- o. Bedarfspläne für den RD?
Wenn ja, sollten sich dort eigentlich auch die Regelungen für die bereichsüberschreitende Zusammenarbeit finden lassen, und zwar in beiden Plänen für die Leitstellenbereiche "A" und "B".
Gibt es Bayern Bereichs- o. Bedarfspläne für den RD?
Wenn ja, sollten sich dort eigentlich auch die Regelungen für die bereichsüberschreitende Zusammenarbeit finden lassen, und zwar in beiden Plänen für die Leitstellenbereiche "A" und "B".
MfG
brause
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