Die Einsatzleitung hat nach dem Bayrischen Feuerwehrgesetz der örtlich zuständige Kommandant. Der kann sagen wer wohin fährt (Weisungsbefugt). Die Leitstelle (ILS) ist nur ein Dienstleister für die Alarmierung und als Unterstützung für den Einsastzleiter. Im Gegensatz hat sie beim RD Weisungsbefugnis und leitet den Einsatz.