Welche Quellen soll es denn dazu geben, wenn die Funkaufzeichnungen - also die einzige Quelle - nicht mehr da ist? Das ist nie an die Öffentlichkeit gegangen. Der Feuerwehrarzt hat sich beim Rettungszweckverband schriftlich beschwert und dieser hat dann versucht das mehr oder weniger aufzuklären... Aber da im Rettungszweckverband größtenteils irgendwelche Kommunalpolitiker und hohe Berufsfeuerwehrler drinsitzen wurde dem nicht weiter nachgegangen. Und der Feuerwehrarzt war dann auch nicht so erzürnt darüber, dass es für eine Beschwerde beim Innenministerium gereicht hat - was ja auch irgendwie verständlich ist... Letztendlich würde die Leitstelle dann auch nur sagen, dass es ihnen Leid tut, dass ein solcher Alarmierungsfehler unterlaufen ist und damit wäre die Sache gegessen.
Ich kann euch aber versichern, dass das kein Gerücht ist, das ich über 10 Ecken aufgeschnappt habe, sondern das weiß ich aus erster Hand vom Kommandanten meiner FF, der in dem oben beschriebenen Fall mit dem Feuerwehrarzt zusammen im Auto saß.
@ Alex22
Du hast schon Recht, dass die ILS nur dem Rettungsdienst und nicht der Feuerwehr weisungsbefugt ist, aber in diesem Fall hätte ja das Auto der FF als NEF fungiert. Is ja auch Wurscht, weil letztendlich hat sich ja der Feuerwehrarzt entgegen des Verbots der Leitstelle dazu entschieden zum Unfallort zu fahren und hat dann eben nachträglich die Beschwerde eingereicht, weil die ILS ihm eben die Anfahrt eigentlich nicht erlaubt hat, obwohl er eindeutig das näheste Rettungsmittel war.
Aber um nochmal zurück zum Thema zu kommen: Weiter oben hat jemand einen Gesetzestext gepostet, in dem steht, dass "grundsätzlich das schnellste Rettungsmittel, auch verwaltungsgrenzenübergreifend" alarmiert werden soll. Ist das ein Gesetz oder eine Verordnung oder Empfehlung?!? Ist das bindend für die Leistelle? Also kann die Leitstelle/Disponent aufgrund dieses Textes belangt werden??
Was würdet ihr machen, wenn sich solche Fälle häufen??
Sollte man sich jedes mal schriftlich bei der betroffenen Leitstelle beschweren? Oder sollte man auf ein klärendes Gespräch mit der Leitstelle hoffen? Oder evtl. die Fälle dokumentieren und direkt eine Beschwerde beim Innenministerium einreichen? Oder wenn das alles nichts bringt Anzeige erstatten wegen (hab keine Ahnung auf dem Gebiet xD) z.B. Unterlassen oder wegen fahrlässiger Körperverletzung?? (auch wenn die Beschwerde beim Innenministerium oder die Anzeige ein bisschen überzogen scheinen...)
P.S.: Habe einen interssanten Artikel zu diesem Thema gefunden: https://www.bayern-ils.de/ILSWebseit...hp?topic=131.0 Im Allgemeinen ist die Homepage www.bayern-ils.de sehr informativ.