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Thema: Alarmierung des nähesten RTWs?!?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    @ Alex22
    das musst du mir mal erklären:
    Wie kann eine Leitstelle der FW nicht weisungsbefugt sein? Entscheidet in Bayern die FW selbst, wann und wohin sie ausrückt?

  2. #2
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    Zitat Zitat von 12fly Beitrag anzeigen
    @ Alex22
    das musst du mir mal erklären:
    Wie kann eine Leitstelle der FW nicht weisungsbefugt sein? Entscheidet in Bayern die FW selbst, wann und wohin sie ausrückt?
    Ne das weiß sie ja nicht, ob ein Einsatz ist, falls sie aber alarmiert wird, entscheidet sie selbst mit was sie dann ausrückt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    Zitat Zitat von 12fly Beitrag anzeigen
    @ Alex22
    das musst du mir mal erklären:
    Wie kann eine Leitstelle der FW nicht weisungsbefugt sein? Entscheidet in Bayern die FW selbst, wann und wohin sie ausrückt?

    Die Einsatzleitung hat nach dem Bayrischen Feuerwehrgesetz der örtlich zuständige Kommandant. Der kann sagen wer wohin fährt (Weisungsbefugt). Die Leitstelle (ILS) ist nur ein Dienstleister für die Alarmierung und als Unterstützung für den Einsastzleiter. Im Gegensatz hat sie beim RD Weisungsbefugnis und leitet den Einsatz.

  4. #4
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    Zitat Zitat von duesi Beitrag anzeigen
    Die Einsatzleitung hat nach dem Bayrischen Feuerwehrgesetz der örtlich zuständige Kommandant. Der kann sagen wer wohin fährt (Weisungsbefugt).
    Stimmt meistens.
    Dennoch wird er keine Weisung geben mit welchen Fahrzeugen eine andere Wehr zu kommen hat.
    Außerdem kann er auch nur dem ZF GF der anderen Wehr Anweisungen.
    Dem einzelnen Trupp selber ist er nicht weisungsbefugt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Stimmt meistens.
    Dennoch wird er keine Weisung geben mit welchen Fahrzeugen eine andere Wehr zu kommen hat....
    Ich hoffe doch auch in Bayern ist das wie anderswo (naja Bayern ist ja immer etwas anders...). Wenn ich als EL die Leitstelle anweise "Alarmieren sie die RW2 aus A-Dorf und B-Stadt, sowie die TLF aus C, D und E!" Dann hat die das zu machen und nicht die Ortswehr F mit Ihrem TSF zu schicken, weil die Lst. meint für einen Brand in einer Lagerhalle für Düngemittel wäre ein TSF ausreichend.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  6. #6
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    Ich meinte das jetzt anders.
    Wenn ein Dsiponent ein LF 16/12 alarmiert wird kein EL die entsprechende Wehr anfunken und sagen, ich brauch euer LF16/12 nicht ein LF8/6 ist ausreichend.
    Geh ja immer vom ersten Alarm aus.
    Nachalarmierungen sind dann was anderes.

    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Ich hoffe doch auch in Bayern ist das wie anderswo (naja Bayern ist ja immer etwas anders...). Wenn ich als EL die Leitstelle anweise "Alarmieren sie die RW2 aus A-Dorf und B-Stadt, sowie die TLF aus C, D und E!" Dann hat die das zu machen und nicht die Ortswehr F mit Ihrem TSF zu schicken, weil die Lst. meint für einen Brand in einer Lagerhalle für Düngemittel wäre ein TSF ausreichend.
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  7. #7
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    Zitat Zitat von duesi Beitrag anzeigen
    Die Einsatzleitung hat nach dem Bayrischen Feuerwehrgesetz der örtlich zuständige Kommandant. Der kann sagen wer wohin fährt (Weisungsbefugt). Die Leitstelle (ILS) ist nur ein Dienstleister für die Alarmierung und als Unterstützung für den Einsastzleiter. Im Gegensatz hat sie beim RD Weisungsbefugnis und leitet den Einsatz.
    Stimmt nicht ganz!
    Die Leitstelle ist dem RD nur bis zur Einsatzstelle Weisungsbefugt. Alles was danach kommt, hat die RD-Besatzung, sprich der RA oder RS, zu entscheiden.

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