Für die Initiierung eines Einsatzes aufgrund eines eigegangenen Notrufs hat der der Disponent in der Regel nur eine sehr begrenzte Zeitspanne zur Verfügung, bei uns sind es meines Wissens nach 30 Sekunden. Danach muss das Fahrzeug alarmiert sein.
Selbstverständlich kann man diese Zeit auch überschreiten, diese Einsätze werden dann gespeichert und man muss sich als Disponent rechtfertigen.
Ein Anruf bei der Nachbarleitstelle ist zeitaufwendig und auch nicht immer zielführend.
Aus diesem Grund kann ich mir vorstellen, dass es speziell hier zu Problemen kommt.

Prinzipiell ist es aber so, dass das Rettungsmittel mit der kürzesten Anfahrtszeit alarmiert werden soll. Dies ist zwar so nicht schriftlich festgehalten, ergibt sich aber aus den verschiedenen Texten, die den Rettungsdienst, die Hilfsfristen etc. betreffen.

Gruß, Mr. Blaulicht