Für die Initiierung eines Einsatzes aufgrund eines eigegangenen Notrufs hat der der Disponent in der Regel nur eine sehr begrenzte Zeitspanne zur Verfügung, bei uns sind es meines Wissens nach 30 Sekunden. Danach muss das Fahrzeug alarmiert sein.
Selbstverständlich kann man diese Zeit auch überschreiten, diese Einsätze werden dann gespeichert und man muss sich als Disponent rechtfertigen.
Ein Anruf bei der Nachbarleitstelle ist zeitaufwendig und auch nicht immer zielführend.
Aus diesem Grund kann ich mir vorstellen, dass es speziell hier zu Problemen kommt.
Prinzipiell ist es aber so, dass das Rettungsmittel mit der kürzesten Anfahrtszeit alarmiert werden soll. Dies ist zwar so nicht schriftlich festgehalten, ergibt sich aber aus den verschiedenen Texten, die den Rettungsdienst, die Hilfsfristen etc. betreffen.
Gruß, Mr. Blaulicht
... das heisst im Beispiel, wenn die Kreise A und B strukturell völlig gleich sind, Kreis A im Jahr 10 Einsätze fährt und Kreis B 10.000.000 und jeder Einsatz pauschal mit 100,00 Euro berechnet wird, hat das Land 1.000.001.000 Euro von denen Kreis A und B jeweils 500.000.500 Euro erhalten? Trotz, das Kreis A nur 12.000 Euro Fahrzeugkosten für Benzin, Instandhaltung und Reparatur hat Kreis B aber 120.000.000 Euro?
Oder rechnen die RTWs doch selber ab? Betreiber sind ja die Rettungsdienste wie ASB, DRK, JUH, MHD, ....
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Hallo,
in der Bekanntmachung für Alarmierung im Rettungsdienst, Brand- und
Katastrophenschutz in Bayern (Alarmierungsbekanntmachung – ABek)
des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 12. Dezember 2005 Az.: I D 2-2225.01-6
steht in 2.1.3:
...Daher sind grundsätzlich immer die am schnellsten
verfügbaren geeigneten Einsatzmittel, unabhängig
von bestehenden Verwaltungsgrenzen,...
die Bekanntmachung ist hier runterzuladen: https://www.bayern-ils.de/ILSWebseit...Auszug_ID2.pdf
Gruß Holger
@ AkkonHaLand:
ich bin nicht der wirkliche Bayern-Kenner, aber so viel weiss ich:
Es gibt bayernweit einheitliche Tarife, abgrechnet wird ebenfalls bayernweit über die ZASt, die das Geld dann wieder verteilt. Wie dieser Verteilungsschlüssel genau aussieht weiss ich nicht, aber prinzipiell bekommen die Leistungserbringer in unwirtschaftlicheren Bereichen (Landrettung) mehr, als die in wirtschaftlichen Bereichen (Ballungsräume).
Es gilt ja das Prinzip der Kostendeckung.
Die ZASt zahlt ja auch keine Abschreibungskosten für die RTW/KTW an die Leistungserbringer aus, da diese ja die Fzg. vom Land (finanziert durch die ZASt) gestellt bekommen.
MfG
brause
Mal darüber nachgedacht, daß der sog. RTW B bei der Leitstelle A als im Einsatz angezeigt wird, weil er mal im falschen STatus den Funkbereich verlassen hat?
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