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Thema: Alarmierung des nähesten RTWs?!?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Die gesetzlichen Vorschriften kenne ich nicht, jedoch ist es bei uns z.B. so, dass in einem solchen Fall die benachbarte Leitstelle unsere Leitstelle anruft und nachfragt, ob ein entsprechendes Rettungsmittel (an der Kreigrenze) verfügbar ist.
    Wenn ja, dann fährt auch des Öfteren mal ein RTW unseres Landkreises in den Nachbarlandkreis, um schneller beim Patienten zu sein.

    Es sollte doch in erster Linie um die Rettung des Patienten gehen und nicht um Streitigkeiten... ("der Einsatz ist in unserem Landkreis, also fährt auch der Rettungsdienst von uns da hin, auch wenn der vom Nachbarkreis schneller wäre")

  2. #2
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    Weißt du ob der entsprechende RTW immer verfügbar ist?
    Kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen das ein Dispo den Vorschlag ignoriert, den Dispo aus der Vorschlagsliste nimmt und stattdessen einen anderen RTW zum einsatz disponiert.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    @ rd-lst:

    So wie du das beschrieben hast sollte es ja auch sein. Also dass die Leitstellen sich untereinander absprechen und sich gegenseitig mit Rettungsmitteln "aushelfen". Aus diesem Grund gibt es ja auch eine Standleitung zwischen den beiden besagten Leitstellen... Nur leider wird diese nicht so oft genutzt. Deshalb frage ich mich oft, ob bei manchen Disponenten das Wohl der Patienten wirklich an oberster Stelle steht.

  4. #4
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    Tja, da hast du leider recht.

  5. #5
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    @ Alex22

    Der "RTW B" ist 24h besetzt und fährt im Schnitt 6-8 Einsätze in 24 Stunden. Es handelt sich also um einen eher ruhigen RTW Standort und man kann durchaus sagen, dass der RTW meistens verfügbar ist.

    Wie gesagt, erscheint der RTW B im Computer der Leitstelle A als Alarmierungsvorschlag, allerdings mit "fraglichem Status" (da die Leitstelle A ja den Status des RTW B nicht weiß) und dem Verweis, dass zur Alarmierung die Leitstelle B kontaktiert werden muss.
    Ich kann mir eigentlich nur vorstellen, dass die Disponenten es als aufwendig empfinden erst die andere Leitstelle anrufen zu müssen und es deshalb nicht tun. Oder sie sind einfach schlechte Disponenten und alarmieren ohne böswillige Absicht so bescheiden. Einen anderen Grund kann es eigentlich nicht geben, da die Leitstelle von einer anderen Organisation betrieben wird als alle in Frage kommenden RTWs (also schließe ich mal die Vetternwirtschaft aus, da die Leitstelle davon keinen Nutzen hätte).

    Auffällig ist, dass die Zusammenarbeit manchmal funktioniert. Die Leitstelle A alarmiert z.B. den RTW B gerne mal um die Mittagszeit, wenn alle anderen Mittagspause machen oder zu unbeliebten Einsätzen wie Alkoholvergiftungen. Gehts aber um einen VU auf der Autobahn (obwohl die Autobahn zum Leitstellenbereich B gehört) wickelt die LST A das ganz alleine ab, ohne die LST B überhaupt zu informieren, geschweige denn den RTW B anzufordern. Blöderweise läuft nämlich die 112, wenn sie von einem Handy auf der Autobahn gewählt wird, bei der Leitstelle A auf, obwohl es sich um "Territorium" der LST B handelt (liegt an den Funkmasten fürs Handynetz hab ich mir sagen lassen).

    Kennt jemand eine ähnliche Problematik? Kann man da was dagegen tun?

  6. #6
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    Bevor du eine große Welle lostritst ...
    Ich hoffe du hast deine Informationen aus öffentlichen gesicherten Quellen.
    Im übrigen werden eh alle NEFs und RTWs mit nem Funksystem ausgerüstet das permanent Standort und Status an die Leitstelle übermittelt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    Gibt es Bayern Bereichs- o. Bedarfspläne für den RD?

    Wenn ja, sollten sich dort eigentlich auch die Regelungen für die bereichsüberschreitende Zusammenarbeit finden lassen, und zwar in beiden Plänen für die Leitstellenbereiche "A" und "B".
    MfG

    brause

  8. #8
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    Zitat Zitat von stefan-ffw Beitrag anzeigen
    @ rd-lst:

    So wie du das beschrieben hast sollte es ja auch sein. Also dass die Leitstellen sich untereinander absprechen und sich gegenseitig mit Rettungsmitteln "aushelfen". Aus diesem Grund gibt es ja auch eine Standleitung zwischen den beiden besagten Leitstellen... Nur leider wird diese nicht so oft genutzt. Deshalb frage ich mich oft, ob bei manchen Disponenten das Wohl der Patienten wirklich an oberster Stelle steht.
    In der Regel geht es nicht nach Patientenwohl sondern rein nach wirtschaftlichen Interessen. Wenn ein Fahrzeug des Nachbarkreis alarmiert wird, bekommt auch dieser Nachbarkreis das Geld. Oder ist es bei euch tatsächlich so, dass der RTW die Rechnung schreibt und das Geld bekommt und nicht der Kreis??
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  9. #9
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Bevor du eine große Welle lostritst ...
    Ich hoffe du hast deine Informationen aus öffentlichen gesicherten Quellen.
    Im übrigen werden eh alle NEFs und RTWs mit nem Funksystem ausgerüstet das permanent Standort und Status an die Leitstelle übermittelt.
    Sichere Quellen gibt es da nicht... Man hört eben am Funk was da alles abläuft, die einzigen "Beweise" wären die Daten und Funkaufzeichnungen der Leitstelle und an die kommt man nicht so ohne weiteres - im Gegenteil, erst kürzlich passierte folgendes:

    ein Fahrzeug einer Freiwilligen Feuerwehr ist auf dem Weg zur First Responder Ausbildung des Landkreises und hat deshalb den Feuerwehrarzt dabei, der die FR Ausbildung leitet. Zufällig hört das Fahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr am Funk von einem schweren VU, Person eingeklemmt und bietet über Funk seine Hilfe an, da es sich in unmittelbarer Nähe zum Unfallort befindet. Ausdrücklich wird über Funk gesagt, dass das Fahrzeug einen Arzt mit Fachkunde Rettungsdienst und eine umfangreiche medizinische Notfallausrüstung dabei hat. Trotzdem wird der Einsatz dieses Fahrzeugs von der Leitstelle, die ja weisungsbefugt ist, abgeleht. Bei einer danach offiziell in die Wege geleiteten Untersuchung durch die Behörden VERSCHWINDEN komischerschweise die Funkaufzeichnungen von dem besagten Tag aus der Leitstelle, sodass die Untersuchung eingestellt werden muss (normalerweise wird der Funkverkehr aufgezeichnet und mehrere Jahre aufgehoben).

    Aber wir brauchen ja nicht lang drumrum reden, die Leitstelle um die es geht ist die Integrierte Leitstelle München. Das ist ja jetzt nicht in erster Linie meine persönliche Meinung, sondern das ist bekannt, dass es mit der Leitstelle das ein oder andere Problem gibt. Das Thema wurde auch schon mehrfach in den Medien besprochen, erst kürzlich habe ich wieder einen Zeitungsartikel darüber gelesen.

    (Wen es interessiert: Der Zeitungsartikel erschien im Münchner Merkur im Frühjahr 2010, aber er ist leider im Internet nicht zu finden... es geht um den First Responder des BRK Aubing, der an die Öffentlichkeit gegangen ist, weil die Leitstelle den FR Aubing systematisch - trotz Alarmierungsvorschlag des Rechners - nicht alarmiert. Anstelle des FR Aubing schickt die Leitstelle dann öfter mal ein HLF der BF als First Responder mit weit längerer Anfahrtszeit hin. Betrieben wird die Leitstelle übrigens von der Berufsfeuerwehr. --- Das stand so in der Zeitung, ich gebe jetzt einfach mal ohne Bewertung wider was ich gelesen hab.)

  10. #10
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    Zitat Zitat von stefan-ffw Beitrag anzeigen
    Bei einer danach offiziell in die Wege geleiteten Untersuchung durch die Behörden VERSCHWINDEN komischerschweise die Funkaufzeichnungen von dem besagten Tag aus der Leitstelle, sodass die Untersuchung eingestellt werden muss (normalerweise wird der Funkverkehr aufgezeichnet und mehrere Jahre aufgehoben).
    Also dieser Fall würde mich jetzt schonmal interessieren. Gibt es dazu irgendwelche Quellen?

    Ich gehe mal davon aus, dass es eine Verpflichtung gibt, diese Aufzeichnungen aufzuheben. Wenn dem nicht nachgekommen wird, bzw. es möglich ist, dass Aufzeichnungen 'verschwinden' dann müsste das doch disziplinarische Maßnahmen gegenüber der Leitstellen-Leitung zur Folge haben...

    Gruß,
    ahk

  11. #11
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    Zitat Zitat von stefan-ffw Beitrag anzeigen
    Trotzdem wird der Einsatz dieses Fahrzeugs von der Leitstelle, die ja weisungsbefugt ist, abgeleht.

    Naja München ist ja immer ein Sonderfall.
    Aber im restlichen Bayern sind die ILS gegenüber der Feuerwehr nicht weisunsgbefugt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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